Leben/Gesellschaft

TV-Super-Nanny verletzte die Würde der Kinder

RTL hat mit einer Folge der TV-Reihe „Die Super Nanny“ laut einem Gerichtsurteil die Menschenwürde der gezeigten Kinder verletzt. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover am Dienstag. Es wies damit die Klage des Senders gegen eine Beanstandung durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ab. Das Gremium hatte die strittige Folge der inzwischen eingestellten Serie unter die Lupe genommen, nachdem sich Zuschauer beschwert hatten. In der beanstandeten Folge vom Jahr 2011 hatte eine Mutter ihre weinenden und verängstigten Kinder beschimpft, bedroht und geschlagen.

„Nach Auffassung der Kammer verbietet die Menschenwürde der beteiligten Kinder (...) das wiederholte Darstellen einzelner an ihnen begangener Gewalthandlungen und insbesondere die Zusammenstellung einzelner dieser Handlungen in einen "Teaser", um Zuschauer anzulocken“, heißt es unter anderem in der Begründung.
Während der Aufzeichnung seien sich die Kinder der therapiebedürftigen Mutter, aber auch dem Aufnahmeteam gegenüber ausgeliefert vorgekommen. Das erkennbare erziehungspädagogische Ziel der Sendung rechtfertige den Verstoß gegen die Menschenwürde nicht, urteilte das Gericht.

Der Sender stützt sich auch auf die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), die vorab keine Bedenken gegen eine Ausstrahlung der Sendung hatte. Von dieser Einschätzung hätte die staatliche Medienaufsicht nur in einer begründeten Ausnahme abweichen dürfen, sonst habe die Selbstkontrolle keinen Sinn, monierte RTL. Nachdem es in der Staffel zuvor bereits Ärger zwischen RTL und den Medienwächtern gab, war RTL dazu übergegangen, alle Episoden vorab der FSF vorzulegen.

Das Gericht sah dies anders, ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Streitfrage aber die Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu. RTL bedauerte den Gerichtsentscheid und will eine Berufung prüfen. Die Sendung mit Katharina Saalfrank war 2011 eingestellt worden.