Leben/Gesellschaft

Schülerunion unterstützt "Widerspruch"

Die schriftliche Zentralmatura ist vorbei, die Premiere lief nicht ohne Pannen ab. Zuerst wurde bekannt, dass im Fach Englisch 63 Prozent und nicht, wie ursprünglich kommuniziert, 60 Prozent benötigt werden, um ein "Genügend" zu bekommen. Dann mussten die Schüler am Tag der Mathe-Matura an mehreren Schulen feststellen, dass das bifie zu wenig Aufgaben bereitgestellt hatte. Schließlich legte auch noch der TU-Professor Karl Svozil dar, dass bei der Angabe eines Beispiels ein Fehler gemacht wurde – das Beispiel sei zwar lösbar, er als Maturant wäre ob der fehlerhaften Angabe aber verwirrt gewesen.

Das bifie selbst verneint, eine fehlerhafte Angabe gemacht zu haben. Die Angabe sei "mathematisch korrekt definiert", ließ die Pressestelle wissen.

So funktioniert’s

Aber was heißt das für die Betroffenen? Das Gesetz gibt jeder Schülerin und jedem Schüler die Möglichkeit, ein "Nicht genügend" zu beeinspruchen. Allerdings nur, wenn die Gesamtnote auch nach der mündlichen Matura, die erst in einigen Wochen abgehalten wird, negativ ist.

"Ein Widerspruch ist möglich, und wir würden die Betroffenen auch beim Widerspruch unterstützen", erklärt Joel Tölgyes von der Schülerunion Wien. Skeptischer sind da die Vertreter der Aktion Kritischer Schüler (AKS): "Wir glauben nicht, dass der Fehler in der Angabe so schwerwiegend war, dass ein Widerspruch erfolgreich wäre", meint Vorsitzende Claudia Satler. "In Zukunft müssen die Angaben jedenfalls sorgfältiger gemacht werden", fordert sie.

In der Praxis läuft der Widerspruch so ab: Gegen den Bescheid, dass der Schüler die Matura nicht bestanden hat, kann er beim Landesschulrat Einspruch erheben. Der Landesschulinspektor überprüft jeden einzelnen Fall und hat drei Möglichkeiten, zu entscheiden: Erstens kann er dem Widerspruch einfach stattgeben, und der Schüler erhält ein "Genügend". Zweitens kann er den Widerspruch ablehnen, dann bleibt der Fünfer. Oder, drittens, er entscheidet, dass der Prüfling noch zu einer kommissionellen Prüfung antreten muss, bei der er sein Können unter Beweis stellen muss. Neu ist, dass die Schüler die Möglichkeit bekommen, sich mittels einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu wenden, sollten sie das Gefühl haben, zu Unrecht negativ beurteilt worden zu sein. Diese richterliche Instanz gibt es seit heuer, bisher wurden solche Einsprüche direkt im Bildungsministerium entschieden.

Die Richter am Bundesverwaltungsgericht haben die Möglichkeit, den Sachverhalt objektiv zu prüfen. Sie können den Widerspruch ablehnen, oder eine Wiederholung der Prüfung anordnen, ohne dass der erste Antritt gewertet wird. Oder, wie im konkreten Fall einer falschen Angabe bei der Mathe-Matura, ein Gutachten einholen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht ist letztinstanzlich.