Leben/Gesellschaft

Lob und Tadel für Lehrerdienstrecht

Kritisch sieht der Rechnungshof den von der Regierung vorgelegten Entwurf für ein neues Lehrerdienstrecht. In seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme bemängeln die Prüfer u.a. das späte effektive Inkrafttreten eines vereinheitlichten Dienst- und Besoldungsrechts. Zudem sei das Ausmaß der tatsächlichen Gesamtarbeitszeit der Lehrer nicht nachvollziehbar, ebenso wie die beträchtlichen finanziellen Mehraufwendungen - wie hoch diese sein werden, ist dem RH ebenfalls unklar - zu einer adäquaten Steigerung der Leistungen der Schüler führen sollen.

Vereinfachung

Positiv sieht der Rechnungshof die mit dem Entwurf verfolgten Ziele: etwa die Vereinfachung des Dienst- und Besoldungsrechts oder eine Vereinheitlichung der Unterrichtsverpflichtungen. Allerdings würden Problemfelder wie die der erhöhte Personalbedarf wegen des Generationenwechsels und eine Entlastung der Lehrer von Verwaltungsaufgaben nicht oder nur teilweise durch den Entwurf behandelt. Zudem kritisiert der RH, dass die für eine Verwaltungsreform im Schulwesen notwendigen Reformen, etwa zur Bereinigung der komplexen Kompetenzverteilung in der Schulverwaltung oder zur Harmonisierung der Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung, weiterhin nicht gesetzt werden.

Konkret stört die Prüfbehörde, dass hinsichtlich Vereinheitlichung des Dienst- und Besoldungsrechts "bis zum effektiven Inkrafttreten des Entwurfs 2019/20 Reformschritte weiterhin nicht gesetzt, sondern sämtliche Unterschiede perpetuiert werden". Der Entwurf führe daher zur Schaffung "eines weiteren - dritten - Dienstrechtsregimes". Dies werde durch den unmittelbar bevorstehenden Generationenwechsel beim Lehrerpersonal verschärft.

Zudem bleibe die Problematik in der Sekundarstufe I (Hauptschule, AHS-Unterstufe, Neue Mittelschule) weiterhin für Jahrzehnte aufrecht: "Bundeslehrkräfte an Neuen Mittelschulen unterrichteten denselben Unterrichtsgegenstand (z.B. Deutsch) wie Landeslehrkräfte, bekamen dafür jedoch mehr bezahlt und arbeiteten kürzer."

Mehr Stunden

Unabdingbar angesichts der im internationalen Vergleich niedrigen Unterrichtsverpflichtung sieht der RH die geplante Vereinheitlichung und Erhöhung in diesem Bereich. Es gebe aber Ausnahmen und es werde "keine Aussage über die Gesamtarbeitszeit getroffen", deren Ausmaß sei für den RH nicht nachvollziehbar. Die Prüfer kritisieren weiters, dass die bisher bestehenden Uneinheitlichkeiten beim Auswahlverfahren für Schulleiter bei Bundes- und Landeslehrern fortgeschrieben werden.

Ob der geplante Gehaltsverlauf - vorgesehen ist eine Abflachung der Gehaltskurve bei höheren Einstiegsgehältern - zur Attraktivierung des Lehrberufs und damit zu höherer Qualität der schulischen Leistungen beiträgt, kann der RH aufgrund des Entwurfs nicht nachvollziehen. Weiters kritisiert der RH, dass Lehrer weiterhin als Administratoren in der Schulorganisation arbeiten können und Doppelgleisigkeiten bei der Ressortzuständigkeit für die Lehrerausbildung unangetastet bleiben.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen des Entwurfs kritisiert der RH das Fehlen konkreter Berechnungsgrundlagen und findet es "nicht glaubhaft", dass das Unterrichtsministerium nicht über diese verfügt. "Für eine derart weitreichende Reform mit finanziellen Auswirkungen von 5,224 Mrd. Euro (bis zum Jahr 2042) stellt die dem Entwurf angeschlossene Darstellung der finanziellen Auswirkungen eine völlig unzureichende Grundlage dar", heißt es in der Stellungnahme.