Leben/Gesellschaft

Kondom abgezogen: Wegen Vergewaltigung verurteilt

Ein 47-jähriger Franzose wurde am Montag vor dem Strafgericht im schweizerischen Lausanne wegen Vergewaltigung verurteilt. Er hatte auf der Dating-App Tinder eine Frau kennengelernt, mit der er sich nach einem ersten Treffen in einer Bar in deren Wohnung verabredet hat. Das berichtet das Schweizer Portal 20min.ch.

In der Wohnung der Frau kam es dem Bericht zufolge zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit Kondom. Der Mann streifte das Kondom ab und bat die Frau Oralsex durchzuführen, was diese ablehnte. Anschließend führten sie den Geschlechtsakt ohne Kondom fort. Die Frau sagte vor Gericht aus, dass sie erst am Ende des Geschlechtsverkehrs bemerkt hatte, dass ihr Partner kein Kondom mehr trug.

Kondom "vergessen"

Nach dem Vorfall bat die Frau den Mann mehrmals, einen HIV-Test durchzuführen, was dieser ablehnte. Sie ließ sich daraufhin präventiv gegen HIV behandeln und lebte die nächsten vier Monate mit der Angst, sich möglicherweise mit dem Virus infiziert zu haben. Das Ergebnis des Tests war schließlich negativ.

Vor Gericht sagte der Angeklagte, schlichtweg "vergessen" zu haben, ein Kondom überzuziehen. Er wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt, es handelt sich um den ersten Fall dieser Art in der Schweiz. Das Strafgericht Lausanne begründete das Urteil damit, dass die Frau nicht eingewilligt hätte, ohne Kondom mit dem Mann Sex zu haben.

In Schweden gilt Sex ohne Kondom gegen den Willen der Frau ebenso als Vergewaltigung. Dieser Vorwurf wurde etwa gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange erhoben.

*Generell gibt es keine einheitliche Definition des Rechtsbegriffs der Vergewaltigung, die juristische Bewertung ist je nach Land unterschiedlich. In Österreich ist die Vergewaltigung im § 201 StGB (Strafgesetzbuch) unter Strafe gestellt. Neben dem Straftatbestand der Vergewaltigung gibt es ergänzend den § 202 StGB Geschlechtliche Nötigung.