Leben/Gesellschaft

Hundehalter haben Pflichten

Hundehalter haben Pflichten – nicht nur ihrem Liebling gegenüber, sondern auch in Bezug auf die Behörde. KURIER-Tiercoach Katharina Reitl erklärt, wann Hunde gechippt und registriert werden müssen und welche Halter vom Gesetz her einen Führschein brauchen.

"Seit 2010 gilt die Chippflicht für Hunde in ganz Österreich", sagt Reitl. Nachwuchs ab dem dritten Lebensmonat bzw. Welpen, die erstmals weitergegeben werden, müssen das Implantat erhalten. Der Tierarzt setzt es an der linken Halsseite ein. Auch für Hunde, die einreisen oder grenzüberschreitend übersiedeln, ist der Microchip vorgeschrieben.

Datenbank

"Der Chip hat den Sinn, dass entlaufene Tiere beim Auffinden schnell identifiziert werden und theoretisch keine Hunde mehr ausgesetzt werden können", sagt die Tierärztin aus der Ordination Tiergarten Schönbrunn. Dazu muss der gechippte Hund allerdings auch registriert sein – eine weitere Pflicht des Halters. § 24a des Tierschutzgesetzes sieht vor, dass Informationen über Hund und Halter in der österreichweiten Heimtierdatenbank gespeichert sind.

Ein Eintrag in Datenbanken von Chip-Herstellern bzw. privaten Organisationen reicht nicht aus. Implantate, die auf den jeweiligen Tierarzt vorregistriert sind, müssen mit den aktuellen personen- und tierbezogenen Angaben versehen werden. Tiere, die vom Züchter gechippt und registriert wurden, müssen ebenfalls umgemeldet werden.

Meldung

"Die Registrierung kann vom Tierarzt vorgenommen werden oder auch online vom Besitzer, wenn der eine Bürgerkarte hat", sagt der Zoodoc. Es können Kosten entstehen. "Die Registrierpflicht hat nichts mit der Hundesteuer zu tun", betont Reitl. Die Abgabenpflicht besteht der Gemeinde gegenüber, in der die Wohnadresse liegt. Die Entrichtung erfolgt gesondert.

Wiener Führschein

Nicht zuletzt müssen Wiener Halter von bestimmten Rassehunden einen "Verpflichtenden Hundeführschein" besitzen. Wer mit einem so genannten Listenhund Gassi gehen will oder mit einem Mischling mit Listenhund-Ahnen unterwegs ist, muss die Prüfung dazu positiv ablegen. "Innerhalb von drei Monaten ab der Haltung hat der Besitzer in Theorie und Praxis nachzuweisen, dass er seinen Hund im Griff hat", sagt der KURIER-Tiercoach. Kunststücke sind nicht gefragt, es geht vielmehr um das richtige Verhalten in Alltagssituationen.

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