Haftbefehl gegen Google-Manager in Brasilien
Die Google-Tochter YouTube habe ein Video nicht entfernt, auf dem ein örtlicher Bürgermeister-Kandidat verunglimpft werde, erklärte das Gericht am Dienstag. Damit werde brasilianisches Recht verletzt. Google hat Widerspruch gegen die Anordnung eingelegt.
In dem fraglichen Video wird dem Kandidaten in reißerischer Aufmachung unter anderem vorgeworfen, er habe 1996 eine Geliebte zur einer in Brasilien strafbaren Abtreibung drängen wollen. Der Haftbefehl sei an die Polizei nach Sao Paulo weitergeleitet worden, wo der Google-Chef seinen Wohnsitz hat. Bisher wurde er noch nicht festgenommen.
Das Urteil wirft erneut die Frage auf, ob das Unternehmen für Videos verantwortlich ist, die Dritte bei YouTube einstellen. Dies war zuletzt bereits im Zusammenhang mit dem auf YouTube veröffentlichten Schmäh-Video über den Propheten Mohammed diskutiert worden, das zu heftigen Protesten in der islamischen Welt geführt hatte. Ein Google-Sprecher in Brasilien bekräftigte am Dienstag die Position ihres Unternehmens, wonach der Konzern nicht für den Inhalt der Videos verantwortlich sei.