675.000 Dollar Strafe für Musik-Downloads
Das Gericht hat somit Tenenbaums Antrag auf eine neue Verhandlung abgelehnt. Demnach wurden seine Taten, nämlich das Herunterladen und Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Material, korrekt bewertet. Das Urteil sei außerdem "am unteren Ende" der möglichen Strafen angesiedelt.
Die amerikanische Verband der Musikindustrie (Recording Industry Association of America – RIAA) zeigte sich von dem Ergebnis "erfreut". Tenenbaum und sein Anwalt, der Harvard-Professor Charles Nesson, waren gegenüber CNET nicht zu einer Stellungnahme bereit.
In einem Gespräch mit der futurezone Anfang Juli erklärte Tenenbaum noch, dass ein solches Urteil seinen Bankrott bedeutet wurde.