Kultur

"Wally": Vorerst kein Geld aus Vergleich an Erben

19 Millionen US-Dollar zahlte das Wiener Leopold Museum 2010 für einen Vergleich mit den Erben nach Lea Bondi-Jaray, um Egon Schieles „Bildnis Wally“ zurückzubekommen. Doch wegen eines Rechtsstreits um „Finderlohn“ wird das Geld bis heute einbehalten. Das geht aus einem Gerichtsurteil hervor, über das das Art Newspaper berichtete.

Der New Yorker Literaturagent Robert Roistacher wollte 2,75 Millionen US-Dollar aus der Vergleichssumme, weil er nach der Beschlagnahme des Bildes 1998 der Familie juristische Hilfe geleistet hatte.

Roistacher war mit Ardith Bondi, einer Großnichte von Lea Bondi-Jaray, liiert; auf ihrer Website nennt sie Roistacher den „unbesungenen Helden“ der Geschichte (ob die beiden noch ein Paar sind, ist laut Urteil "unklar", es sei laut Richterin auch "nicht relevant").

Lebendige Einblicke

Das Urteil gibt anschauliche Einblicke in die Vorgänge innerhalb der Erbengemeinschaft: Nachdem die New York Times am 24. Dezember 1997 einen folgenreichen Artikel über das "Bildnis Wally" und Rudolf Leopold publiziert hatte, diskutierte Henry, ein Neffe der einstigen Besitzerin Lea Bondi-Jaray, mit seiner Nichte Ardith Bondi sofort über mögliche Ansprüche auf das Bild. Diese wandte sich wiederum an ihren Lebensgefährten Roistacher um Hilfe; am 5. Jänner rief dieser mit seinem Anliegen bei der New Yorker Staatsanwaltschaft an und veranlasste so die Beschlagnahmung zwei Tage später. In weiterer Folge beriet Roistacher die Familie bei der Auswahl geeigneter Anwälte.

Roistacher hatte für seine Hilfe allerdings nie Geld verlangt: „Ich erwartete nie, dass wir Erfolg haben würden“, gab er bei einer Einvernahme zu. Es sei ihm auch nie von Seiten der Erbengemeinschaft Geld angeboten worden; seine Ansprüche gründen letztlich auf Aussagen von Ardith Bondi und einer weiteren Angehörigen, die in e-mails und Telefonaten sagten, man solle ihn im Falle eines Erfolgs für seine Hilfe kompensieren. Eine bindende Aussage im Sinn der Erbengemeinschaft war dies nicht.

Die Richterin Katherine B. Forrest lehnte Roistachers Klage zum einen aus formalen Gründen ab, erklärte sein Anliegen aber auch für juristisch substanzlos, weil sich die Erbengemeinschaft am Vergleich nicht „unfair bereichert“ habe. Eine gewisse Entschädigung wäre allerdings nach ihrer Auffassung "moralisch angemessen".

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Das Leopold-Museum hatte 2011 das Schiele-Gemälde "Häuser mit bunter Wäsche" bei Sotheby's zur Auktion gebracht, um den Vergleich mit der "Wally"-Erbengemeinschaft zu finanzieren. Das Bild wechselte um umgerechnet 27.635.665 Euro den Besitzer.

Für die Erbengemeinschaft bleiben die Mittel aus dem Wally-Vergleich vorerst weiterhin gebunden. Roistacher will laut "Art Newspaper" in Berufung gehen oder ein anderes Gericht anrufen. Bis die juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, dürfte noch viel Zeit vergehen.