Spenden an subventionierte Einrichtungen absetzbar
Von Thomas Trenkler
Eigentlich wollte Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) eine Stiftung für Kunst und Kultur gründen lassen. Sie sollte als Gefäß für steuerlich absetzbare Spenden dienen – und die Gelder an kleinere oder mittlere Kultureinrichtungen ausschütten, für die der Spendenerlass des Finanzministeriums nicht gilt.
Doch nun ist alles anders: Ab 2016 wird die Absetzbarkeit von Spenden auf alle Kunst- und Kultureinrichtungen ausgeweitet, die in den letzten drei Jahren vom Bund oder den Ländern (inklusive Wien) eine Subvention erhalten haben. Je nach Studie wird das zu erwartende Spendenvolumen mit 15 bis 25 Millionen Euro hochgerechnet. Nichts von der neuen Spendenabsetzbarkeit haben erst jüngst gegründete Kultureinrichtungen – und solche, die nur von Gemeinden, darunter auch von Städten wie Linz und Graz, subventioniert werden.
Kulturbudget wächst
Dennoch kann man von einem Erfolg sprechen. Denn die Absetzbarkeit wurde seit Jahrzehnten gefordert. Bisher vertrat man im Bund die Ansicht, dass die Verteilung der Steuergelder "top down" erfolgen soll. Ostermayer sprach am Mittwoch daher von einer "Grundsatzentscheidung" der Regierung.
Hinzu kommt, dass nicht nur Bücher und Zeitungen von der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 13 Prozent ausgenommen werden, sondern auch alle gemeinnützigen Kultureinrichtungen. Zu diesen gehören u.a. die Bundestheater und die Salzburger Festspiele. Diese Entscheidung führt jedoch zu einer Ungerechtigkeit, die Ostermayer einbekennen musste. Denn der Mehrwert- steuersatz von zehn Prozent gilt nicht für Veranstaltungen von gewinnorientierten Unternehmen (Kinobetreiber oder Festivalveranstalter).
Das Kulturbudget 2016 beträgt zwar, wie heuer, 441,75 Mio. Euro. Doch Ostermayer konnte ein einmaliges Sonderbudget von drei Millionen Euro ausverhandeln. Es soll dem zeitgenössischen Kunstschaffen zugute kommen.