Informationsfreiheit: VÖZ von Gesetzesentwurf "enttäuscht"
Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) ist von der von Türkis-Grün geplanten Reform des Amtsgeheimnisses "enttäuscht". Der Gesetzesentwurf habe noch "hohes Potenzial zur Steigerung von Transparenz", heißt es in der Stellungnahme der Interessensvertretung. Gefordert wird sowohl ein "prioritärer Auskunftsanspruch legitimierter Journalisten" als auch eine Klarstellung zur Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes. Die Begutachtung des Pakets endete am Montag.
Der VÖZ begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Regierung, Transparenz zu schaffen. So sei der Paradigmenwechsel weg vom Grundsatz des Amtsgeheimnisses hin zum Grundsatz der Informationsverpflichtung eine langjährige Forderung des Verbands. "Der vorliegende Gesetzesentwurf hat unsere Hoffnungen auf einen grundlegenden Paradigmenwechsel jedoch enttäuscht", schrieb der Verband.
Auskunftsverweigerung
Der VÖZ bemängelt, dass die Liste an Gründen, mit denen Informationen verweigert werden können, umfangreicher werde als bisher. "Wir sprechen uns strikt gegen eine Ausweitung der Auskunftsverweigerungsgründe im B-VG gegenüber dem Status Quo aus", heißt es in der Stellungnahme. Dass Kammern nur gegenüber ihren Angehörigen informationspflichtig bleiben, stellt für den Verband ebenfalls ein Problem dar. Gerade Informationen betreffend der Arbeiter- und Wirtschaftskammer seien regelmäßig von allgemeinem Interesse, bemängelt der Verband.
Die Prüfkompetenz des Rechnungshofes soll künftig bereits bei 25 Prozent Beteiligung von Bund, Land oder Gemeinden gelten. Bisher galt ein Schwellenwert von 50 Prozent. Dies könnte in der Praxis bedeuten, dass die Nachrichtenagentur APA - Austria Presse Agentur aufgrund der Minderheitsbeteiligung des ORF unter staatliche Finanzaufsicht bzw. Finanzkontrolle gestellt wird. Der VÖZ nimmt wie auch die APA in einer eigenen Stellungnahme an, dass dies nicht intendiert sei. "Die RH-Kontrolle einer Nachrichtenagentur, deren Genossenschafter überwiegend private Medienunternehmen sind, wäre in eklatantem Widerspruch zur Rolle der Medien als eben gerade nicht staatlicher public watchdog", meint der Verband und verlangt eine Klarstellung.
Kein "Jedermannsrecht"
Die Wertschwelle für Veröffentlichung von Verträgen sei mit 100.000 Euro zu hoch angesetzt. Der VÖZ empfiehlt 5.000 Euro. Auch solle das Recht auf Zugang zu Informationen nicht als "Jedermannsrecht" konzipiert werden, sondern an das Bestehen einer Staatsbürgerschaft, eines Wohnsitzes oder eines ähnlichen Bezugs zur Republik Österreich geknüpft sein.
Zugang zu Informationen muss laut dem Gesetzesentwurf innerhalb von spätestens vier Wochen nach Einlangen des Antrags gewährt werden. "Besondere Gründe" können zur Verlängerung der Frist um weitere vier Wochen führen. Diese "besonderen Gründe" müssten taxativ bezeichnet werden, fordert der VÖZ. Eine Konsultation der Datenschutzbehörde, die informationspflichtige Organe und Unternehmungen berät und unterstützt, sollte nicht für eine Fristverlängerung sorgen können.
Für den Bereich der Presse sollte zudem ein "prioritärer Auskunftsanspruch legitimierter Journalisten" erlassen werden. Die Fristen für die Informationsbegehren von Journalisten sollten nach Ansicht des Verbands gestrafft werden: Informationserteilung binnen zwei Wochen, ausnahmsweise Verlängerung um weitere zwei Wochen. Der Arbeitsaufwand zur Anonymisierung von Auskünften dürfe nicht als unverhältnismäßiger Aufwand gelten - jedenfalls nicht gegenüber Begehren von Journalisten, rät der VÖZ.
Auch anderen Transparenzaktivisten und Journalisten geht der von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) vorgelegte Entwurf nicht weit genug. So kritisieren sowohl das Forum Informationsfreiheit als auch epicenter.works sowie die Vereinigung der Parlamentsredakteure und der Presseclub Concordia die vierwöchige Wartefrist auf Auskünfte als zu lange. Auch fehlt aus ihrer Sicht ein "Informationsfreiheitsbeauftragter" zur Überwachung der Transparenzregeln. Die geplante 100.000 Euro-Grenze für die Offenlegung staatlicher Verträge ist allen vier Organisationen deutlich zu hoch.