Kultur

"Happy Birthday": Aufführung künftig kostenfrei

In der jahrelangen Auseinandersetzung um das Lied "Happy Birthday" haben die Streitparteien US-Medienberichten zufolge eine Einigung erzielt. Deren Inhalt sei vertraulich und das Gericht in Los Angeles müsse ihr noch zustimmen, berichteten unter anderem die New York Times und die Los Angeles Times am Donnerstag.

Beobachter erwarten, dass "Happy Birthday", das zu den bekanntesten der Welt zählt und in praktisch allen Kulturkreisen gesungen wird, nach einer Zustimmung des Gerichts rechtefrei sein wird. Geklagt hatte eine Gruppe Dokumentarfilmer gegen den Musikgiganten Warner.

Komponiert hatte das Lied 1893 die Musikerin Mildred Hill aus Kentucky gemeinsam mit ihrer Schwester, der Kindergärtnerin Patty. Es hieß ursprünglich "Good Morning to You" und war einfach ein Lied für ganz kleine Kinder. Der Geburtstagstext entstand später. Seit Jahrzehnten beanspruchten Musikverlage die Rechte an dem Song.

Zwei Millionen Dollar pro Jahr

Privat durfte das Lied zwar jeder singen, aber bei einer kommerziellen Nutzung, etwa in Filmen oder auf elektronischen Grußkarten, klingelten die Kassen. Warner/Chappell Music hatte sich 1988 die Rechte gesichert und soll zuletzt jährlich etwa zwei Millionen Dollar kassiert haben.

Rückwirkende Rückzahlung möglich

Schon im September hatte das Gericht in Los Angeles den Rechteanspruch von Warner für nichtig erklärt. Drei Dokumentarfilmer hatten 2013 die Klage eingebracht. Fraglich ist aber noch, ob Warner und seine Vorgänger zurückzahlen müssen. Möglich ist, dass das Gericht genau das verlangt - rückwirkend bis 1949.