Kultur

Das sind die neuen Hilfeleistungen für die Kulturbranche

"Die Künstlerinnen und Künstler haben mein Wort, dass ich sie unterstützen werde", gelobte Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer bei der Bekanntgabe der Maßnahmen für besonders betroffene Branchen, bei der sie am Freitag gemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler, Finanzminister gernot Blümel und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger vor die Medien trat.

Der 80-prozentige Umsatzersatz, der ab heute, Freitag, Nachmittag über FinanzOnline beantragt werden kann, gelte grundsätzlich auch für Unternehmen der Kulturbranche, und zwar "unabhängig von Größe und Organisationsform", sagte Mayer: Eine Kabarettbühne habe ebenso Anspruch wie ein Konzertveranstalter oder ein als Verein organisiertes Museum.

 

Individuelle Hilfen

Weil es in der Kulturbranche besonders viele atypische Beschäftigungsverhältnisse gibt, sind aber weitere Hilfen auf einem individuellen Level nötig. Der Fonds zur Überbrückungsfinanzierung, der bei der Selbstständigenvorsorge beantragt werden kann, werde daher von 90 auf 110 Millionen Euro aufgestockt, der maximal auszahlbare Gesamtbetrag - bisher 10.000 Euro - um eine Sonderzahlung von 1300 pro Künstler oder Künstlerin ausgeweitet - "ein Lockdown-Bonus, wenn Sie so wollen", sagte Mayer.

Auch der "Covid 19 Fonds für Künstler und Kulturvermittler" des Künstler-Sozialversicherungsfonds wird von 10 auf 20 Millionen aufgestockt. Die Bezugsdauer für Mittel aus beiden Fonds, ursprünglich bis Jahresende anberaumt, wurde bis Ende März 2021 verlängert.

Zusätzlich wurde nun noch ein Sonderförderprogramm eingerichtet: Es ist mit 10 Millionen Euro dotiert. Diese Mittel sollen "Betrieben und Institutionen, die wir in andren Hilfsmaßnahmen nicht ausreichend erwischen", zugute kommen. Konkrete Kriterien würden erst ausgearbeitet, sagte Mayer - sie denke etwa an Betriebe, die vereinbarte Engagements rückabwickeln mussten, keine Kurzarbeit in Anspruch nehmen könnten und weiterhin keine Einnahmen haben. Auch Kulturbetriebe mit besonders hohem Eigendeckungsgrad könnten von der Sonderförderung profitieren.

Bundestheater und -museen

Eine Sonderregelung betrifft die Bundestheater und Bundesmuseen: Sie werden einen weiteren Sonderzuschuss erhalten, dessen Höhe werde in der kommenden Woche genau definiert. Im Gegensatz werden die Museen und Theater die 80-prozentige Vergütung des Umsatzentgangs nicht beantragen können, so Mayer.

Insgesamt kämen die nun verlautbarten Maßnahmen dem geforderten "Rettungsschirm für Kunst und Kultur" gleich, bekräftigte Mayer am Ende ihrer Ausführungen. Der Betrag, den die Bundesregierung zusätzlich zum regulären Kulturbudget und anderen Corona-Rettungsmaßnahmen wie dem Härtefallfonds in die Hand nehme, steige damit auf mehr als 200 Millionen Euro. Kulturschaffende sollten damit ermutigt werden, weiterhin ihrer Kreativität nachzugehen und nicht aus Not die Branche zu wechseln: Es gebe ein Leben nach Corona.