Staatsanwaltschaft lässt im Fall Husslein ermitteln
Von Thomas Trenkler
Nach dem Wirbel rund um Belvedere-Direktorin Agnes Husslein-Arco, der Verstöße gegen die Compliance-Regeln vorgeworfen worden waren, verließen fünf Mitglieder das Kuratorium – unfreiwillig oder aus Protest (aber mit unterschiedlichen Motiven). Nun ist das Kontrollorgan wieder komplett: Berufen wurden die Bankerin Gerlinde Layr-Gizycki, der Kunsthistoriker Raphael Rosenberg, die Kulturmanagerin Ingrid Kapsch-Latzer und der Onkologe Michael Krainer (vom Freundeskreis).
Wer auf Kunstsektionsleiterin Andrea Ecker nachfolgen wird, die nach dem Rücktritt von Hans Wehsely interimistisch den Vorsitz übernommen hat, steht noch nicht fest: Man will die Bestellung der neuen Doppelgeschäftsführung abwarten, die bis Ende Oktober bekannt gegeben werden soll.
13 beim Hearing
Die Hearings fanden bereits statt, gehört wurden gerüchteweise 13 Personen. Tobias Natter, ein Spezialist für die Kunst um 1900, hat sich nicht beworben; die Presse favorisiert Christoph Becker, der seit 16 Jahren das Kunsthaus Zürich leitet. Das neue Leitungsduo soll die Geschäftsführung bereits mit Jänner 2017 übernehmen.
Wie berichtet, zeigte Ulrike Gruber-Mikulic, die bisherige kaufmännische Leiterin, Agnes Husslein-Arco bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an, nachdem sie Kulturminister Thomas Drozda eine Liste angeblicher Verstöße zukommen hatte lassen. Doch diese fühlte sich für den Fall ob der geringen Schadenshöhe (auf drei Jahre hochgerechnet 13.000 Euro) nicht zuständig: Sie leitete die Anzeige weiter – und die Staatsanwaltschaft Wien gab Ermittlungen bei der Polizei in Auftrag. Es gebe aber noch keinen Bericht.
Die Anzeige stellte sich als Bumerang heraus, da Gruber-Mikulic die beanstandeten Reiserechnungen von Husslein-Arco abgesegnet und ausbezahlt hatte. Die Prokuristin wurde zunächst dienstfrei gestellt und danach gekündigt. Sie klagte das Belvedere in beiden Punkten. Am 4. Oktober musste sie gleich eine Niederlage einstecken: Richter Patrick Eixelsberger schloss sich der Rechtsansicht von Belvedere-Anwalt Bernhard Hainz an – und wies die Klage auf Unwirksamkeit der Dienstfreistellung ab.