Akademie: Keine Unirat-Entscheidung über Blimlinger-Nachfolge
Von Thomas Trenkler
Am Freitag hätte der fünfköpfige Universitätsrat die Entscheidung über das Rektorat der Akademie der bildenden Künste ab dem Herbst treffen sollen. Doch die Angelegenheit wurde vertagt.
Der Senat der Akademie hatte dem Unirat, wie berichtet, einen Dreiervorschlag übermittelt, auf dem Eva Blimlinger, Rektorin seit 2011, fehlt: Er besteht – in alphabetischer Reihenfolge – aus Ingeborg Erhart, Johan F. Hartle und Annette Südbeck.
Laut Ausschreibung werden u.a. Kenntnis der bildungspolitischen Debatte und aktive Teilnahme an den gegenwärtigen Diskursen gefordert; hinzu kommen Vertrautheit in Bezug auf die Aufgaben einer Kunstuni sowie Fähigkeiten, Forschung und Lehre weiterzuentwickeln.
Die Anforderungen erfüllt – neben Blimlinger, der Präsidentin der Universitätenkonferenz – wohl Hartle, geboren 1976 in Hannover. Er ist seit einem Jahr Kommissarischer Rektor an der Hochschule für Gestaltung Karlsruhe, beschäftigt sich u.a. mit marxistischen Kulturtheorien und arbeitet derzeit am Buch „Die Sichtbarkeit des Proletariats. Zur Politik des Roten Wien“.
Die beiden Kandidatinnen hingegen dürften bildungspolitische Defizite aufweisen: Ingeborg Erhart, geboren 1971 in Innsbruck, studierte Kunstgeschichte, seit 2001 leitet die Kuratorin den Verein Tiroler Künstlerschaft. Annette Südbeck, die Kunstwissenschaft und Germanistik in Braunschweig studierte, ist Geschäftsführerin sowie Kuratorin der Secession.
Andreas Spiegl, der Senatsvorsitzende, wollte gegenüber dem KURIER den Dreiervorschlag nicht kommentieren - und begründet dies mit der Amtsverschwiegenheit, zu der er verpflichtet sei.
Der Vorschlag wurde zwar ordnungsgemäß und demokratisch erstellt (der Senat änderte den Vorschlag der Bstellungskommision ab und eliminierte Blimlinger); dennoch steht der Verdacht der "Steuerung" im Raum: Eine einflussreiche Gruppe wollte, so das Gerücht, die Vertragsverlängerung von Blimlinger unbedingt verhindern. Man unterstellte ihr unter anderem "neoliberale Tendenzen". Beweise zu finden dürfte allerdings schwerfallen.
Der Unirat befindet sich in einem Dilemma, weil er laut Gesetz nur eine der drei nominierten Personen bestellen darf. Zudem ist die Nachdenkphase kurz: Die Entscheidung muss bis 9. Mai getroffen sein. Falls das politische besetzte Gremium sich nicht einigen kann - oder dem Procedere nicht fügen will, gibt es nur eine Alternative: der kollektive Rücktritt. Er wird zumindest erwogen. Denn im Juni finden Senatswahlen statt. Sollte sich der Senat daraufhin personell ändern, könnte dies Auswirkungen auf den Dreiervorschlag haben...
(Hinweis: Der Artikel wurde am 4. Mai um 17.30 korrigierend ergänzt)