Zwanzig Jahre Staatsoberhaupt
Von Lisbeth Bischoff
Zwei Jahre zuvor übernahm er bereits als Vertreter „Lieutenant-Représentant“ die Aufgaben als Staatsoberhaupt. Der 65-jährige Großherzog führt mehrere Titel: Herzog von Nassau, Prinz von Bourbon-Parma, Pfalzgraf bei Rhein, Graf von Sayn, Königstein, Katzenelnbogen und Diez, Burggraf von Hammerstein, Herr von Mahlberg, Wiesbaden, Idstein, Merenberg, Limburg und Eppstein.
Während seines Studiums der Politikwissenschaft in Genf lernte er auch seine Frau Maria Teresa Mestre (64) kennen. Das Paar ist seit 39 Jahren verheiratet und hat fünf Kinder.
Zur institutionellen Staatskrise kommt es am 2. Dezember 2008. Henri teilte dem damaligen luxemburgischen Premierminister Jean-Claude Juncker mit, dass er die Unterschrift unter das geplante Sterbehilfe-Gesetz aus Gewissensgründen verweigern werde. Die Reaktion war eine Verfassungsänderung, die den Großherzog formal entmachtet und ihm zukünftig nur noch die Aufgabe überträgt, Gesetze zu „verkünden“.
Parallelen zu seinem Onkel, dem früheren belgischen König Baudouin, werden wach. Der streng gläubige Katholik räumte am 4. April 1990 mit der Angabe der „Regierungsunfähigkeit“ für zwei Tage seinen Platz, damit das Parlament ohne seine Unterschrift das Gesetz des erlaubten Schwangerschaftsabbruchs verabschieden konnte.
„Diskret“ und „skandalfrei“ sind Attribute, die in Bezug auf das Großherzogtum immer wieder fallen. Doch im Jänner 2020 bekommt dieses Image Risse. Der ehemalige Direktor der Finanzinspektion, Jeannot Waringo, untersucht als Sonderbeauftragter, wie am Hof des Großherzogs mit Geld und Personal umgegangen wird. Die Großherzogin mache, was sie will, lautet der Vorwurf.
In der 43-seitigen Analyse spricht Waringo, dass die Monarchie reformiert gehört und von der Notwendigkeit, das Personalmanagement zu optimieren. „Im Bereich der Personalverwaltung sollte die Großherzogin, die eine rein repräsentative Funktion ausübt, keine Rolle spielen.“ Ein Diplomat!