Kolumnen

Royale Titelfigur

Prinzessin Charlotte, am 2. Mai 2015 geboren, verblüfft mit ihrer Ähnlichkeit zu ihrer Großmutter, der Queen. Prinzessin Charlotte trage die Gesichtszüge von Elizabeth II., sind nicht nur die Briten überzeugt. Bei der Titelvergabe unterscheidet sich das zweite Kind von William und Catherine von ihren beiden Brüdern George und Louis. 

Ein Herzogtum wird sie wohl nie bekommen, das ist nur für männliche Nachkommen des Monarchen vorgesehen. Ihre Brüder werden nach der königlichen Tradition mit der Heirat ein Herzogtum erhalten.

Doch Charlotte könnte mit einem ganz besonderen Titel bedacht werden: "Princess Royal". Doch das geschieht erst, wenn Papa William einmal König ist. Traditionell, jedoch nicht automatisch, erhält dieser Titel immer nur die älteste Tochter des Monarchen. 

Der Titel wurde 1642 von Charles I. von England für seine Tochter Maria ins Leben gerufen. Denn seine Frau Henrietta Maria, Tochter von Heinrich IV. von Frankreich, kannte den Titel "Madame Royale" für die älteste Tochter des französischen Königs. Diesen Titel wollte sie nachahmen. 

"Princess Royal" ist gleichzusetzen mit dem Titel "Prince of Wales". Derzeit trägt die einzige Tochter der Queen, Anne, diesen Titel auf Lebenszeit. Erst nach ihrem Tod kann der Titel neu vergeben werden. Durch ein "Letters Patent" hat sie 1987 diesen Titel erhalten. 

Annes Urgroßvater, König George V., hat per "Letters Patent" verfügt, dass nur die Kinder und männlichen Erben des Monarchen den Titel Prinz und die Anrede "Königliche Hoheit" erhalten dürfen. Doch noch vor der Geburt von Charles hat sein Großvater, König George VI., angeordnet, dass alle Abkömmlinge seiner Tochter Elizabeth – also auch Mädchen – diesen Titel und Anrede erhalten dürfen. 

Im Zuge der Gleichberechtigung wäre es an der Zeit, den Unterschied in der Verteilung der Herzogtümer durch das Königshaus abzuschaffen.