Gustav und die Polizei
Von Andreas Schwarz
Niemand verwendet den zweiten und dritten Vornamen des Autors dieser Zeilen. Außer der Polizei. Wenn also ein Schreiben an den Autofahrer Friedrich Gustav einlangt, wirds teuer. Und weil die Polizeien in Europa untereinander befreundet sind, kann nach dem Urlaub auch Post aus ...
... Frankreich an Friedrich Gustav in Autriche kommen. Sie fordert eine „verminderte Geldbuße“ von 45 € für eine Geschwindigkeitsüberschreitung (91 statt 80 km/h) auf der RN 19 ein – zahlbar per Bankkarte, Smartphone oder „in einem zugelassenen Tabakgeschäft vor Ort“.
... Deutschland für ein Kurzparkvergehen kommen. Wobei der „liebe Fahrzeughaltende“ per genderneutraler Ermahnung hinter dem Scheibenwischer schon vorgewarnt war. Die spätere Post an Friedrich Gustav (20 € Mahngeld) richtete sich dann doch wieder an einen Mann. Immerhin.
Ob die Tilgung der zusätzlichen Namen aus dem Melderegister hülfe, keine Strafpost mehr zu bekommen?
andreas.schwarz@kurier.at