Kolumnen/Ohrwaschl

Ärztin oder Apotheke

Der geschätzte Zeit-Kolumnist Harald Martenstein ist  ein brillanter Schreiber gegen den Strich – und ein guter Hörer.  Er erlauschte jüngst, dass der im Überschalltempo  verlesene  Arzneiwerbungszusatz nicht mehr „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Ihren Apotheker“ lautet, sondern  nunmehr „… fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt, oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“ heißt.
Das ist interessant. Die Hauptanforderung an den Satz besteht ja darin, dass er  gesprochen  quasi  nicht stattfindet (idealerweise in  minus 0 Sekunden), damit mehr Platz für die Werbebotschaft bleibt. Dennoch wurde das generische Maskulinum zugunsten einer längeren Warnung gekippt. Die versteht zwar keiner in dem Tempo, aber Gender ist Gender.
In Deutschland. Bei uns heißt es nach wie vor „ÜberWirkungundmöglicheunerwünschteNebenwirkungen
informierenGebrauchsinformationArztoderApotheker“. Ärztin oder Apothekerin dürfen dennoch gefragt werden. Von denen, die an der Packungsbeilage scheitern.

andreas.schwarz@kurier.at