Kolumnen

Kaiserliche Genehmigung!

Am 17. August 1784 erteilt Kaiser Josef II. „jedermann die Freyheit, die von ihm selbst erzeugten Lebensmittel, Wein und Obstmost, zu allen Zeiten des Jahrs, wie, wann und zu welchem Preise er will, zu verkaufen oder auszuschenken.“

Kaum übernimmt er die Regentschaft von seiner Mutter Maria Theresia, verändert er deren Regierungskurs. Er lässt Krankenhäuser bauen, beendet die Leibeigenschaft, schafft Feiertage ab und verbietet Särge, um Geld zu sparen (Leinensäcke tun es auch!). Nur das Weintrinken verbietet der Regent nicht. 

In Wien gilt Wein als Grundnahrungsmittel Nummer eins, denn das Wiener Wasser, das aus sumpfigen Tümpeln kommt, ist ungenießbar. Auch gefällt dem Kaiser die Vorherrschaft der Kirche beim Weinverkauf nicht, die in Stifts- und Klosterkellern Wein ausschenken. „Bereits im Mittelalter befanden sich unter zahlreichen Gebäuden der Stadt Wien, mehrere Etagen tiefe Gewölbekeller“, weiß die Autorin Gabriele Hasmann. „Es wurden dort vergorener Rebensaft und verderbliche Lebensmittel gelagert und praktischerweise auch gleich eine Weinschank betrieben.“ 

1797 schreibt laut Wienmuseum-Magazin ein unbekannter Verfasser zum Wesen des Wiener Weinkonsums, der hohe Adel tränke zu Hause oder in den Häusern von seinesgleichen, während sich Beamte und Bürger Weine in den Schenken zu 16 und 24 Kreuzern gönnten.

Lange Zeit war Weintrinken für Frauen verboten, in manchen Jahrhunderten drohte ihnen sogar die Todesstrafe. Den römischen Ehemännern stand zum Beispiel das Recht zu, alle weiblichen Verwandten zu küssen, um so deren Weinenthaltsamkeit zu prüfen. Doch als der Wein nach Germanien kommt, schlägt besonders der weibliche Adel bei „Weiberzechen“ und „Frauenweinturnieren“ über die Stränge. Heinrich IV. von Frankreich wollte deshalb keine deutsche Fürstentochter zur Frau: „Ich würde immer glauben, eine Weinkanne um mich zu haben.“