Die Lust am Verbot (2)
Von Andreas Schwarz
„Sie schreiben“, schreibt Leser L. empört, „von ,bescheuerten’ E-Rollerfahrern, denen der Gehsteig verboten gehöre – sind Sie noch bei Trost?“ Die Empörung entzündet sich vermutlich am Wort bescheuert. Weil verboten ist das E-Rollern auf dem Trottoir ohnehin.
Also zur Erklärung: Das Rad wurde zum Radfahren, das Skateboard zum Skateboarden, der Tretroller zum Tretrollern erfunden. Nun kann die Tätigkeit durch einen elektrischen Hilfsmotor ersetzt (E-Sportler sagen: „erleichtert“) werden. Das ist ein bisserl so, wie wenn der Schwimmer auf einer E-Luftmatratze übers Wasser schwömme.
Gleichwie: Der Gehsteig ist für Geher, Tempo 5 km/h, angelegt. Der E-Roller geht ab wie Hölle, nämlich 25 km/h, Auffrisierskala nach oben offen. Wenn also so ein Fake-Rollerer um die Ecke schießt und auf einen Fußgänger trifft ... – dann muss er vorher irgendwo angescheuert sein, um zu glauben, dass das nicht bescheuert ist. Es gibt also auch sinnvolle Verbote in unserer zügellosen Wirmüssenallesverbieten-Welt. Nur schauen müsst’ halt wer drauf.
andreas.schwarz@kurier.at