Stadt Wien beschließt strengere Gesetze für Hunde-Haltung
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Ende September hat ein Hund einem kleinen Buben
in den Kopf gebissen
Der Bub starb später an den Verletzungen.
Die Stadt Wien hat deswegen beschlossen,
dass das Gesetz für Tierhaltung noch 2018 geändert werden soll.
Im folgenden Absatz sind die wichtigsten Punkte
der Gesetzes-Änderung zusammengefasst:
In Österreich gibt es eine Liste mit gefährlichen Hunden.
Alle Hunde auf dieser Liste müssen einen Beißkorb tragen
und an der Leine geführt werden.
Nur in Hunde-Auslauf-Zonen dürfen Hunde ohne Leine frei laufen.
Hunde-Auslauf-Zonen sind bestimmte Bereiche,
in denen sich Hunde frei bewegen dürfen.
In Auslauf-Zonen mit Zaun dürfen Hunde auch ohne
Beißkorb und Leine unterwegs sein.
Wenn ein Hund keinen Beißkorb trägt und
einen Menschen verletzt, wird er dem Besitzer sofort abgenommen.
Wenn ein Hund keinen Beißkorb trägt,
muss der Besitzer 200 Euro Strafe zahlen.
Er muss mit seinem Hund außerdem 6 Stunden verpflichtend
zu einem Hunde-Trainer.
Wenn der Hund wieder ohne Beißkorb erwischt wird,
muss der Besitzer noch einmal den Hunde-Führerschein machen.
Ein Hunde-Führerschein ist ein Nachweis dafür,
dass der Besitzer richtig mit einem Hund umgehen kann.
Wenn ein Hund ein drittes Mal ohne Beißkorb erwischt wird,
wird dem Besitzer der Hund abgenommen.
Die Alkohol-Grenze für Hunde-Besitzer,
die mit Hund auf der Straße unterwegs sind,
liegt in Zukunft bei 0,5 Promille.
In Promille gibt man den Alkohol-Gehalt im Blut
von einem Menschen an.
Wenn einem Besitzer verboten wurde, einen Hund zu besitzen,
darf niemand im Haushalt einen Hund haben.
Der Hunde-Führerschein wurde befristet.
Besitzer von gefährlichen Hunden müssen nach 2 Jahren
die Prüfung noch einmal machen.