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Regeln für die Bundespräsidenten-Wahl

Link zum Original-KURIER-Artikel
Die Bundespräsidenten-Stichwahl wird
am 2. Oktober wiederholt.
Damit dabei nichts schief geht
gibt es Vorgaben für die Wahlen,
die genau befolgt werden müssen.

Die Vorgaben für die Bundespräsidenten-Wahlen
sind vom Verfassungsgerichtshof.
Weil bei der 1. Stichwahl zu früh ausgezählt wurde,
gibt es jetzt strengere Regeln.

Eine dieser Vorgaben verbietet es, dass vor Wahlschluss um 17 Uhr
das vorläufige Wahlergebnis bekanntgegeben wird.
Außerdem dürfen keine Fotografen
und keine Journalisten im Wahllokal sein,
während Politiker wählen.

Der Verfassungsgerichtshof glaubt nämlich,
dass nur die Anwesenheit von bestimmten Personen
das Wahlergebnis beeinflussen könnte.

Außerdem dürfen weder Politiker, noch
andere Menschen den Wahlzettel nach dem Ankreuzen
selber in die Wahlurne einwerfen.
In den Vorgaben steht nämlich, dass der Wahlzettel
dem Wahlleiter übergeben werden muss.

Deswegen wurde auf allen Wahlurnen ein Aufkleber angebracht,
mit der Aufschrift: „Wahlkuvert durch Wahlleiter
oder Wahlleiterin einzuwerfen“.

Auch für die Wahlkarten gibt es strenge Regeln
Die Wahlkarten müssen außerdem bis zur Auszählung
in einem versperrten Raum aufgehoben werden.
Wahlkarten dürfen schon
am Sonntag vorsortiert werden.
Ausgezählt darf aber erst am Montag werden.

Menschen, die eine Wahlkarte anfordern, müssen
jetzt auch ganz genau begründen, warum
sie nicht ins Wahllokal gehen können.
Die Gründe dafür werden allerdings nicht überprüft.

Ausgezählt werden darf vom Wahlleiter mit Hilfsarbeitern,
falls die Wahlbeisitzer nicht erscheinen.
Die Hilfsarbeiter dürfen zwar helfen, die Wahlkarten zu öffnen,
aber nur, wenn Mitglieder von der Wahlbehörde dabei sind.