Es gibt einige neue Regelungen für Schulen
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Am 2. September 2019 müssen
Kinder in Wien, Niederösterreich und
Burgenland wieder in die Schule gehen.
In Tirol, der Steiermark, Salzburg, Kärnten,
Oberösterreich und Vorarlberg geht
die Schule eine Woche später wieder los.
In Volks-Schulen gibt es einige neue Regeln.
Es werden zum Beispiel die Noten in
Volks-Schulen im 2. Semester von der 2. Klasse
wieder zu Ziffern-Noten geändert.
Das bedeutet, dass die Volks-Schüler in
Zahlen von 1 bis 5 bewertet werden.
Zusätzlich bekommen sie aber auch noch
eine schriftliche Bewertung.
Außerdem können Schüler in der Volks-Schule
ab der 2. Klasse wieder sitzenbleiben.
Wenn ein Schüler sitzenbleibt,
muss er die Klasse wiederholen.
In den Volks-Schulen soll es auch
ein Kopftuch-Verbot geben.
Das heißt, dass Kinder, die aus religiösen
Gründen eine Kopf-Bedeckung tragen,
diese Bedeckung nicht mehr tragen dürfen.
Auch in Neuen Mittelschulen wird
sich einiges ändern.
In den Neuen Mittelschulen sollen Schüler
in 2 unterschiedliche Leistungs-Gruppen
eingestuft werden.
Das passiert ab der 6. Schul-Stufe.
Die 2 Gruppen sind „Standard“
und „Standard-AHS“.
AHS ist die Abkürzung von
„Allgemeinbildende Höhere Schule“.
Um in eine AHS zu kommen,
braucht man sehr guten Noten.
Die Leistungs-Gruppen sollen Schülern helfen,
nach der Neuen Mittelschule
auf die AHS wechseln zu können.
Die Regel für die Leistungs-Gruppen wird es erst
im Jahr 2020 für alle Neuen Mittelschulen geben.
Die Regel kann aber bereits ab dem
neuen Schul-Jahr angewendet werden.
Schüler dürfen jetzt auch ein freiwilliges
10. Schul-Jahr an einer
Polytechnischen Schule machen.
Wenn man nach dem Abschluss von einer
Schule noch ein 9. Schul-Jahr braucht,
muss man in eine Polytechnische Schule gehen.
Polytechnische Schulen sind hauptsächlich
für die Berufs-Vorbereitung da.
Die neue Regelung gilt jetzt für Schüler,
die an einer höheren Schule nicht
gut abgeschlossen haben, aber schon
ein 9. Schul-Jahr haben.
Am Anfang vom Jahr 2020 soll es bei Schulen
auch zum ersten Mal genaue Kriterien
fürs Einschreiben geben.
Dadurch wird geschaut,
ob ein Kind überhaupt bereit dazu ist,
in eine Schule zu gehen.