Einfache Sprache

Erstes Geschlecht „X“ in Österreich

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Normalerweise steht im Reise-Pass
beim Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“.
Seit Neuerstem gibt es auch das Geschlecht „X“.
Der Verfassungs-Gerichtshof hat bekanntgegeben,
dass Menschen ohne weibliches oder
männliches Geschlecht das Recht haben,
eine eigene Bezeichnung zu bekommen.
Der Verfassungs-Gerichtshof hat viele Aufgaben.
Zum Beispiel ist der Verfassungs-Gerichtshof
für den Schutz von den Rechten der
Menschen in Österreich zuständig.


Jedes Baby, dass auf die Welt kommt,
wird entweder als weiblich,
männlich oder offen bezeichnet.
Wenn in der Geburtsurkunde „offen“ steht,
darf aber im Reise-Pass nicht
das  Geschlecht X stehen, sondern „divers“.
Das hat das Innen-Ministerium
im September 2018 so entschieden.

Wenn das Geschlecht X im Reise-Pass
stehen soll, muss man bei Gericht
einen Antrag dafür stellen.
Das Gericht muss dann bestimmen,
dass das Geschlecht „inter“ ist
und auch so in der Geburtsurkunde steht.

Intersexuelle Menschen sind nicht
nur männlich oder weiblich.
Es kann bei ihnen schon vorkommen,
dass sie zum Beispiel das weibliche Geschlecht haben,
aber der Körper so wie ein männlicher Körper ist.