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Ab März 2020 gilt in Deutschland eine Impf-Pflicht gegen Masern

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Masern sind eine sehr ansteckende Krankheit.
Im Jahr 2018 starben in Deutschland
sogar 37 Menschen an Masern.
Die Masern werden beim Sprechen, übers Husten
oder Niesen übertragen.
Für Kinder unter 4 Jahren und
Erwachsene über 20 Jahren,
ist die Krankheit besonders gefährlich.
Vor allem bei Erwachsenen wird
die Krankheit oft zu spät erkannt.
Wenn man sich mit Masern ansteckt,
bekommt man hohes Fieber, Schnupfen und Husten.
Nach einigen Tagen bekommt man rote Flecken
auf der Haut, die typisch für diese Krankheit sind.
In besonders schlimmen Fällen kann die Krankheit sogar
eine Hirnhaut-Entzündung auslösen, die tödlich sein kann.

In Deutschland wurde schon im Juli für ein Gesetz
zur Impf-Pflicht gestimmt.
Am 14. November wurde das Gesetz
schließlich beschlossen.

Das Gesetz für die Impf-Pflicht wird ab 1. März 2020 gelten.
Kinder müssen dann geimpft werden, bevor sie
in den Kindergarten oder in die Schule gehen.
Wer nicht geimpft ist, darf nicht aufgenommen werden.
Kindergarten-Kinder und Schüler, die bereits einen
Kindergarten oder eine Schule besuchen,
müssen bis spätestens 31. Juli 2021 geimpft sein.
Auch für bestimmte Berufe wird die Impf-Pflicht gelten,
zum Beispiel wenn man in einem Kindergarten oder
in einem Krankenhaus arbeitet.
Wer sich nicht an die Impf-Pflicht hält,
muss eine Strafe bis zu 2 500 Euro zahlen.