Kindervorsorge ab der Geburt: Anna und ihr Startvorteil
Abgeschlossen wird die Kindervorsorge von Raiffeisen durch den/die Versicherungsnehmer:in. Das sind häufig die Eltern oder Großeltern, aber auch Pat:innen. Der/Die Versicherungsnehmer:in entscheidet auch, zu welchem Zeitpunkt die Auszahlung, eine Teilauszahlung oder die Übertragung des Vertrages an das Kind erfolgen soll.
Annas Startvorteil – ein Beispiel:
Besser früh starten, als lange warten! Das denkt sich die Mutter von Anna und schließt zur Geburt ihrer Tochter Meine Raiffeisen FondsPension als Kindervorsorge für sie ab. Unterstützt durch ihre:n Raiffeisen Kundenberater:in wählt sie den Wertpapierfonds, in den die monatliche Sparprämie in den kommenden 65 Jahren veranlagt werden soll. So wächst über die nächsten Jahre nicht nur Anna, sondern auch ihr Kapital. Zum 18. Geburtstag könnte ihre Mutter als Versicherungsnehmerin das angesparte Kapital z. B. für Annas Wohnung – unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Bestimmungen ganz oder teilweise – entnehmen. Die Mutter lässt den Vertrag jedoch weiterlaufen.
Anna entschließt sich, den Startvorteil, den ihr ihre Mutter gesichert hat, für ihre Pensionsvorsorge zu nutzen: Mit 24 Jahren übernimmt sie den Vertrag und führt ihn weiter. Wie schon ihre Mutter, kann auch Anna ihre Raiffeisen FondsPension während der Laufzeit flexibel an ihre individuellen Lebensumstände, Wünsche und Ziele anpassen. Hält sie ihren Vorsorgevertrag bis zu ihrem Pensionsantritt aufrecht, hat sie noch einmal die Wahl: lebenslang garantierte Zusatzpension oder Einmalauszahlung.
Vorteile der Lebensversicherung:
- Finanzielle Absicherung existenzieller Risiken
- Private Zusatzpension ein Leben lang
- Transparente, schlanke Kostenstruktur
- Steuervorteil
Ertragschancen aus der Veranlagung in Fonds:
- Zur Verfügung stehende Fonds nach Risikofreudigkeit beliebig kombinieren und während der Laufzeit Veranlagung wechseln
- Kostenloses Fondsablaufmanagement
- Transparente, nachvollziehbare Wertentwicklung