R wie Ressourcen: So finanzieren Sie nötige Eigenmittel
Bei allen geförderten Wohnungen ist neben den monatlichen Kosten einmalig ein Finanzierungsbeitrag zu leisten. Er wird gemeinhin auch als „Eigenmittel“ bezeichnet. Sie bestehen aus anteiligen Grund- und Baukosten und sind von den Mietern bei Abschluss des Anwartschafts- oder Mietvertrages bzw. bei Bezug an die gemeinnützige Bauvereinigung zu bezahlen.
Die Höhe des Finanzierungsbetrages ist von diversen Faktoren abhängig: Dazu zählen zum Beispiel die Größe des jeweiligen Bauvorhabens oder die Förderungsmöglichkeiten, heißt es bei der Wohnberatung Wien. Bei Beendigung des Mietverhältnisses wird der Finanzierungsbeitrag an die Mieter zurückgezahlt.
Nach der derzeit geltenden rechtlichen Lage wird der Finanzierungsbeitrag um jährlich ein Prozent abgewertet (die sogenannte „Verwohnung“).
Bei sanierten Wohnungen ist die Regelung etwas anders: Statt dem Finanzierungsbeitrag ist eine Kaution zu bezahlen. Nur in bestimmten Fällen fallen auch hier Eigenmittel an.
Landesdarlehen
Für die Aufbringung der Eigenmittel beim Bezug einer geförderten Wohnung kann eine spezielle Unterstützung des Landes Wien in Anspruch genommen werden: Das Eigenmittelersatzdarlehen oder Ein-Prozent-Landesdarlehen.
Dafür muss ein Antrag gestellt werden. Die Gewährung und Höhe sind vom Haushaltseinkommen und der familiären Situation abhängig. Zu beachten sind die Mindest- und die Höchsteinkommensgrenzen.
Bevor dort ein Antrag eingereicht wird, empfiehlt sich ein Termin beim Wohnberatungszentrum der Bank Austria (10., Gudrunstr. 126, 2. OG, 050 505 564 90).
Die dortigen Experten füllen gemeinsam mit dem Kunden den Antrag aus, der dann zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Magistratsabteilung 50 (Wohnbauförderung) weitergeleitet wird. Nähere Infos finden Sie hier.