Chronik/Wien/WOHNKURIER

G wie Geldspritze: Finanzielle Hürden überwinden

Geförderte Wohnungen sind zwar meist günstiger – trotzdem kann es sein, dass Menschen bei der Finanzierung Unterstützung brauchen. Dafür bietet die Stadt Wien folgende finanzielle Hilfe an:

Wohnbeihilfe

Mietern, die nur wenig verdienen, greift die Stadt mit der monatlich ausbezahlten Wohnbeihilfe unter die Arme. Ob man die Wohnbeihilfe erhält, ist von mehreren Faktoren abhängig. Es kommt darauf an, wie viele Personen in einem Haushalt leben, wie viel sie verdienen und wie groß ihre Wohnung ist.

Um die Wohnbeihilfe beantragen zu können, muss man die Wohnung bereits gemietet haben: Es muss ein Vertrag existieren, der Bewohner muss dort gemeldet sein und er muss bereits die erste Miete bezahlt haben. Auch die vorgeschriebenen Gebühren müssen beim Finanzamt beglichen sein. Außerdem muss der Mieter über dem Mindesteinkommen – derzeit 933,06 Euro brutto – verdienen. Die Wohnbeihilfe wird bei der MA 50 (Wohnbauförderung) beantragt (01400074498, wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at).

Die MA 50 prüft, ob alle Kriterien zur finanziellen Unterstützung erfüllt sind und bestimmt, wie viel Zuschuss man erhält. Wird die Beihilfe bewilligt, bekommt man diese für zwei Jahre monatlich. Danach muss sie neu beantragt werden.

Übrigens: Um Wohnbeihilfe kann sowohl für geförderte als auch für frei finanzierte Wohnungen angesucht werden.

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Mietbeihilfe

Wer weniger als das Mindesteinkommen zur Verfügung hat und Bezieher von Mindestsicherung ist, kann bei der MA 40 (Sozialrecht) Mietbeihilfe bekommen. Die Beihilfe wird nicht separat, sondern gemeinsam mit der Mindestsicherung angefordert (01 40008040, post@ma40.wien.gv.at).

Hat man zu wenig Eigenmittel für eine geförderte Wohnung, helfen das Eigenmittelersatz- oder das Jungwiener-Darlehen (siehe auch J wie Junges Wohnen und R wie Ressourcen).