Chronik/Wien/WOHNKURIER

C wie Checkliste: Wer sich um eine Wohnung bewerben kann

Wer Interesse an einer Gemeindewohnung oder einer geförderten Wohnung hat, kann sich für ein Wiener Wohn-Ticket anmelden, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Der WOHNKURIER hat den Überblick.

Alter

Grundvoraussetzung  ist die Volljährigkeit.  Zwar können schon 17-jährige eine Registrierung vornehmen, vor dem Einzug müssen sie ihren 18. Geburtstag allerdings bereits gefeiert haben.

Wohnadresse

Zudem muss der Interessent seit mindestens zwei Jahren an der aktuellen Wiener Wohnadresse hauptgemeldet sein.

Staatsbürgerschaft

Weiter muss entweder die österreichische oder eine dieser gleichgestellte Staatsbürgerschaft nachgewiesen werden. 

Einkommen

Eine städtische Wohnung können nur jene beantragen, die gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Ausschlaggebend ist  das Jahres-Nettoeinkommen. Zieht eine Person in eine geförderte Mietwohnung oder Gemeindewohnung ein, darf sie nicht mehr als 46.450 Euro verdienen.

Wollen zwei Personen einziehen, liegt die Grenze bei 69.220 Euro. Bei drei Personen darf das Einkommen maximal  78.330 Euro betragen, bei vier  Personen sind es 87.430 Euro. Für jeden weiteren Bewohner werden  5.100 Euro addiert.

Die Einkommensgrenzen für eine geförderte Eigentumswohnung liegen etwas höher.