Chronik/Wien

Wohnheim-Mord: "seelische Abartigkeit"

Am 14. Juni finden Polizisten die Leiche des 43-Jährigen Andreas S. in einem Wohnheim des Arbeiter-Samariter-Bundes in der Pillergasse in Rudolfsheim-Fünfhaus. Die Kehle des ehemals obdachlosen, alkoholkranken Mannes ist aufgeschlitzt, S. liegt in einer Blutlache in seiner eigenen Bettzeuglade. Knapp eine Woche später verhaften die Ermittler den 26-Jährigen Franshua K. Er steht unter dringendem Tatverdacht, den Mord an Andreas S. begangen zu haben. Franshua K. gesteht bei Vernehmungen, den Mann umgebracht zu haben, gibt aber an, in Notwehr gehandelt zu haben, weil ihm S. in der Tatnacht sexuelle Avancen gemacht hätte.

Eigentlich wollten die beiden Männer einen vorhergegangenen Streit beilegen. Zu diesem Zweck kauften sie laut der dem KURIER vorliegenden Anklageschrift drei Doppelliterflaschen Wein und setzten sich dann in der Unterkunft von S. zu einem Gespräch zusammen. Mit dem Alkoholpegel stieg auch die Aggression. Schließlich griff K. laut Anklage zu einem Küchenmesser und tötete Andreas S. Am nächsten Tag putzte er die Wohnung.

Alle Inhalte anzeigen
Ein psychiatrisches Gutachten sagt nun, dass durch den Alkohol keine Zurechnungsunfähigkeit bei K. bestanden hat. Aber: "Im Zusammenhalt mit seinem Drogen- und Alkoholabusus ist beim Angeklagten eine seelisch-geistige Abartigkeit höheren Grades gegeben." K.s Anwälte Erich Gemeiner und Iris Augendoppler sind sicher: "Unser Mandant sah leider keinen anderen Ausweg, es war Notwehr!" Verhandelt wird am 17. November.