Chronik/Wien

SPÖ-Diskussion über Freiluftheizung für Schanigärten

SPÖ-Wirtschaftsstadträtin Renate Brauner hat kürzlich vier Varianten zur Lockerung der derzeitigen Wintersperre für Wiener Schanigärten vorgelegt. Allen Vorschlägen gemein ist die Erlaubnis von Freiluftheizungen. Das freut die rote stellvertretende Bezirksvorsteherin Daniela Ecker-Stepp nicht sehr. Sie tritt - nach wie vor - für ein Verbot von Heizgeräten ein, wie sie der APA sagte.

Verweis auf stromfressende Geräte

Diese Ansicht hatte die Wiener City-SPÖ auch in Form eines Antrags beim Landesparteitag am Samstag zum Ausdruck gebracht. "Die Wiener SPÖ setzt sich für ein generelles Verbot von Heizungen zu gewerblichen Zwecken (z. B. Schanigartenbeheizungen) im öffentlichen Raum ein", heißt es darin mit Verweis auf die vielen stromfressenden und insofern umweltbelastenden Geräte. Die Chance, dass die Verbotsforderung offizielle Parteilinie wird, war äußerst gut. Immerhin hatte die interne Kommission den Delegierten ursprünglich empfohlen, für den Antrag der Genossen aus der Inneren Stadt zu stimmen. Am Parteitag selbst wurde diese Empfehlung allerdings kurzfristig auf Zuweisung gedreht. Das heißt, der Gemeinderatsklub beschäftigt sich jetzt weiter mit der Materie.

"Eine Beheizung ist zulässig, dazu wird eine Abgabepflicht eingeführt."


In Brauners in der Vorwoche publik gemachten Winteröffnungs-Varianten ist nämlich von Verbotsabsichten keinerlei Rede: "Eine Beheizung ist zulässig, dazu wird eine Abgabepflicht eingeführt." Für Ecker-Stepp ist die Steuerung per Tarif immerhin "ein erster wichtiger Schritt". An ihrem Wunsch nach generellem Verbot habe sich allerdings nichts geändert. Um zumindest das Ziel einer deutlichen Reduktion zu erreichen, brauche es jedenfalls eine entsprechend hohe Gebühr. Sie könne sich auch vorstellen, dass diese Einnahmen für umweltpolitische Maßnahmen zweckgebunden werden, sagte sie.

Ein Viertel aller Schanigärten in der Innenstadt

Ecker-Stepp ist damit ziemlich einer Meinung mit dem ÖVP-Bezirksvorsteher Innere Stadt, Markus Figl. "Wenn gewerbliche Außenheizungen nicht verhinderbar sind, dann braucht es eine wirksame Preisgestaltung um einen gewissen Lenkungseffekt zu erzielen", forderte der City-Chef im APA-Gespräch. Angesprochen darauf, dass die schwarz dominierte Wirtschaftskammer dem Thema liberaler gegenüber steht, argumentierte Figl: Wenn die Wirtschaftskammer als Interessensvertretung ihre Mitglieder vertritt, ist das verständlich. Aber ich appelliere trotzdem an sie, dass auch dem Umweltgedanken ein hoher Stellenwert gegeben wird."

Überhaupt dürfte man sich im ersten Bezirk fraktionsübergreifend einig sein, dass Außenheizungen für Schanigärten nicht der Weisheit letzter Schluss sind. In einem Protokoll der Bezirksentwicklungs-und Wirtschaftskommission vom 15. März, das der APA vorliegt, heißt es: "Konsens: Niemand ist für Außenraumheizungen." Sollte ein Verbot nicht möglich sein, dann wäre ein "prohibitiver (verhindernder, Anm.) Tarif wünschenswert". In der Innenstadt allein befindet sich rund ein Viertel aller rund 1.800 Schanigärten Wiens.

Verbot rechtlich schwierig

Im Büro von Stadträtin Brauner verwies man auf APA-Anfrage darauf, dass ein Verbot von Heizungen in Gastgärten rechtlich schwierig wäre. In einem schriftlichen Statement wird u.a. auf die Gleichbehandlungspflicht verwiesen: "Bestehende Gastgärten mit entsprechenden Einrichtungen verfügen über aufrechte Bewilligungen. Daher kann neuen Antragstellern die Bewilligung nur schwer versagt werden." Ein allgemeines Verbot von Heizungen im Gastgarten erscheine aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes auch deshalb nicht möglich, da sonst auch in anderen Rechtsbereichen alle Einrichtungen, die im Freien Wärme abgeben, zu verbieten wären", wird etwa auf Veranstaltungen verwiesen.

Abgesehen davon wäre eine Untersagung auch praktisch schwer umzusetzen. Denn es gebe Geräte, die gleichzeitig Licht und Wärme abgeben, was im Fall eines Heizverbots "komplexe technische Fragen" nach sich zöge. Das sowie die nötigen Kontrollen würden hohe behördliche Ressourcen binden, heißt es in der Stellungnahme.

Gasbetriebene Heizschwammerl verboten

Aus diesem Grund habe man sich entschieden, über Tarife lenkend einzugreifen, argumentierte ein Brauner-Sprecher. Wobei die angedachte Gesetzesnovelle ja noch keinesfalls fertig sei. Insofern würden sämtliche Aspekte bzw. Meinungen noch besprochen werden. Die Änderungen des Gebrauchsabgabegesetzes sollen Ende Juni unter Einbindung aller Bezirke und befassten Organisationen unter Begutachtung und am 30. September im Landtag beschlossen werden.

Gegenstand der Debatte sind die stromgespeisten Heizstrahler. Die klassischen gasbetriebenen Heizschwammerl sind im öffentlichen Raum aus Sicherheitsgründen schon seit längerem verboten.