Toter Rekrut: Kein Mordverdacht mehr
Von Ricardo Peyerl
Die Familie des erschossenen Rekruten hat es kommen gesehen. Als ein Sprecher des Bundesheers nach der Tragödie am 9. Oktober des Vorjahres den Hinterbliebenen des 20-jährigen Ismail M. die Todesnachricht überbracht hatte, sei das Szenario schon in Aussicht gestellt worden: "Ein Oberst hat vorhergesagt, dass nur ein Unfall übrig bleiben und der Schütze bald enthaftet wird", sagt der Schwager des Toten, Deka Kaplan, im Gespräch mit dem KURIER.
Unfallversion
Tatsächlich wurde der tatverdächtige 22-jährige Soldat Ali Ü. am Montag aus der U-Haft entlassen, wogegen die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Beschwerde einlegt. Begründet wurde die Freilassung damit, dass nach der Haftverhandlung im Wiener Landesgericht der dringende Tatverdacht des Mordes weggefallen ist. Der zuständige Haftrichter geht nur noch vom Verdacht auf grob fahrlässige Tötung aus, eine weitere Inhaftierung hielt er für nicht angemessen. Offenbar haben die Ergebnisse der Tatrekonstruktion vom vergangenen Freitag im Wachcontainer der ehemaligen Erzherzog-Albrecht-Kaserne in Wien-Leopoldstadt zur Änderung der Verdachtslage geführt. Ali Ü. hatte stets von einem Unfall gesprochen. Er zeigte vor, wie er seinen schlafenden Kameraden Ismail M. aufwecken habe wollen. Dabei sei er gestolpert, und es habe sich ein Schuss aus dem Sturmgewehr gelöst.
Ein Sachverständiger bestätigte, dass es kein angesetzter Schuss war. Und ein weiterer Soldat erklärte als Zeuge, er habe im Container kein Repetieren gehört. Möglicherweise war schon zuvor eine Patrone in den Lauf gerutscht, als Ali Ü. tagsüber das Sturmgewehr 77 zu Boden gefallen sein soll.
Ein Test der von den beiden Verteidigern des 22-Jährigen, Manfred Arbacher-Stöger und Farid Rifaat, beauftragten Versuchsanstalt für Materialprüfung, Sicherheits- und Waffentechnik in Ferlach hatte ergeben, dass sich die Waffe bei einem Fall aus einem Meter Höhe auf den Boden in neun von zehn Fällen durchlädt. Das Bundesheer weiß davon.
Die Hinterbliebenen des getöteten Wachsoldaten wollen nicht an die Unfallversion glauben. Dem Anwalt der Familie, Philipp Winkler (Kanzlei Rudolf Mayer), sind das "zu viele Zufälle." Der Schwager des Toten, Deka Kaplan, sagt: "Meine Frau (die Schwester von Ismail M., Anm.) ist am Boden zerstört. Sie packt das nicht, dass man dafür nur drei Monate sitzen muss, dass man einen Menschen umgebracht hat." Gemeint sind die drei Monate U-Haft, aus denen Ali Ü. nun entlassen wurde. An die Enthaftung wurden zwei Auflagen geknüpft: Der 22-Jährige musste sich verpflichten, jeglichen Umgang mit Schusswaffen zu unterlassen. Und es wurde ihm untersagt, eine berufliche Tätigkeit beim Bundesheer auszuüben. Das Ermittlungsverfahren geht ins Finale, am Ende ist mit einer Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung zu rechnen.
Zwei Jahre Haft
Auch den Ausgang des dann nachfolgenden Prozesses scheint die Familie des Toten schon zu kennen: "Man kann sich auf zwei Jahre Haft einstellen", sagt Deka Kaplan. Auch das habe der Bundesheer-Oberst vorausgesagt, als er die Hinterbliebenen damals aufsuchte. Nach dem Strafgesetzbuch beträgt der Strafrahmen bei grober fahrlässiger Tötung maximal drei Jahre Haft. "Aber ob er lebenslang sitzt oder nur ein paar Monate, das bringt den Ismail nicht zurück", sagt Kaplan.