Sturm auf schattige Gastgärten
Von Anna-Maria Bauer
Die Hitzewelle hat die Bundeshauptstadt Wien fest im Griff. Die Straßen sind aufgeheizt und die Luft steht. Um sich ein bisschen Abkühlung zu verschaffen, zieht es jetzt die Wiener besonders in die Gastgärten. Im Schatten der Bäume und bei dem einen oder anderen Bier erholt man sich von der großen Hitze des Tages.
Dabei kann es oft später werden. Doch während sich die Wirte über den Hochbetrieb in den Gärten freuen, ist der Lärmpegel für die Anrainer oft mühsam.
„In den Sommermonaten kommt es vermehrt zu Beschwerden wegen Missachtung der Sperrstunden“, erzählt Marktamtssprecher Alexander Hengl. Deshalb gäbe es im Juli und August verstärkt Kontrollen. Vor allem in den Außenbezirken komme es öfters zu Übertretungen.
Nicht einheitlich
Für den Silberwirt im Schlossquadrat im fünften Bezirk ist um Mitternacht Sperrstunde. Doch das ist in Wien nicht überall gleich. Denn wann der Garten geräumt werden muss, hängt von der Art des Grundstücks und dem jeweiligen Bezirk ab. Liegt der Gastgarten auf öffentlichem Gebiet darf man je nach Bezirk bis 23.00 Uhr oder 24.00 Uhr draußen sitzen bleiben.
Grund für die Staffelung sei der Anrainerschutz, erklärt Hengl: „Wir versuchen so einen Mittelweg zwischen den Betrieben und den angrenzenden Bewohnern zu schaffen. Die einen wollen möglichst lange offen haben, die anderen so früh wie möglich ihre Ruhe.“
Beispiel für so einen Außenbereich ist das Wirtshaus Zur Stadt Krems in der Zieglergasse (7. Bezirk). „Die Gäste würden gerne länger sitzen bleiben“, meint Servicechefin Hanni Grötz. Aber aufgrund der vielen Anrainer werde die 22-Uhr-Regel strengstens eingehalten.
Änderung gewünscht
Kommerzialrat Wilhelm Turecek, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Wien, fordert die Politiker auf, diese Regelung endlich zu vereinheitlichen: „Schließlich gibt es gar nicht so viel schöne Abende. Da ist es nur sinnvoll, die paar Tage gut auszunützen.“
Es sei für viele Kunden zudem wenig nachvollziehbar, weshalb man manchmal an derselben Straße auf der einen Seite eine Stunde früher den Garten verlassen muss als auf der anderen.