Chronik/Wien

Schiefe Optik im Untreue-Prozess gegen Meischberger

Wer kennt wen? Die Verquickungen sind etwas kompliziert, aber unübersehbar: Einer der Schöffen, der kommende Woche im Wiener Landesgericht über Schuld oder Unschuld des Ex-FPÖ-Politikers Walter Meischberger und zweier Mitangeklagten zu entscheiden hat, ist ausgerechnet der Ex-Flughafen-Vorstand Gerhard Schmid.

Gegen Schmid und seinen Kollegen Herbert Kaufmann (sie mussten Ende 2010 abtreten) war selbst ermittelt worden, das Verfahren wurde 2014 eingestellt. Kaufmann wurde von Rechtsanwalt Richard Soyer vertreten, der nun einen Mitangeklagten von Meischberger im Untreue-Prozess verteidigt. Schmid wurde damals von Manfred Ainedter vertreten, dem langjährigen Anwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, dessen Trauzeuge Meischberger war. Grasser wurde im Meischberger-Verfahren am Anfang als Mitbeschuldigter geführt, weil die Staatsanwaltschaft Schmiergeldzahlungen vermutet hatte. Der gegen Grasser gerichtete Verdacht wurde aber fallen gelassen.

Alle Inhalte anzeigen
In Justizkreisen gilt der Meischberger-Prozess als Probegalopp für ein mögliches Strafverfahren gegen Grasser in Sachen BUWOG: Reichen dem Gericht die Beweise für eine Verurteilung Meischbergers, dann könne man auch eine Anklage gegen Grasser riskieren, so das Kalkül. Deswegen besucht Grasser- (und Schmid-)Anwalt Ainedter als Kiebitz den Meischberger-Prozess.

Zurück zum Schöffen Gerhard Schmid, der auf der Richterbank dem Anwalt seines Ex-Vorstandskollegen Kaufmann, Richard Soyer, gegenüber sitzt. Die beiden müssen einander aus Besprechungen zur Flughafen-Causa kennen. Eine Befangenheit lesen daraus laut APA allerdings weder der Strafrechts-Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, noch das Gericht noch Soyer heraus.

"Bauchweh"

Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer verweist auf Anfrage des KURIER aber auf den verpönten bloßen "Anschein der Befangenheit" und hätte "Bauchweh". Es sei bei diesen engen Verflechtungen eine Gratwanderung. Jedoch: "Wer sollte die Befangenheit geltend machen? Der Schöffe? Anwälte, die in mehreren Verfahren vertreten, kennt man schnell einmal. Das ist kein zwingender Grund." Eine schiefe Optik ist es allemal.