Richter entschuldigt sich bei vermeintlicher Stalkerin
Weil eine Frau ihren Ex-Freund beharrlich verfolgt haben soll, musste sie sich am Freitag im Straflandesgericht dafür verantworten. Der Richter bezeichnete die E-Mails, SMS und WhatsApp-Nachrichten allerdings als "menschlich völlig verständlich" und sprach die Frau rechtskräftig frei.
Richter entschuldigte sich bei Angeklagter
"Ich mach' jetzt etwas, was ich normalerweise nie mache. Ich entschuldige mich, dass die Staatsanwaltschaft das angeklagt hat", sagte Richter Andreas Böhm am Ende der Verhandlung zu der Angeklagten.
Vorgeschichte
Angeklagte wollte Vaterschaftstest
Um diese Vorwürfe aus der Welt zu räumen, wandte sich die 30-Jährige immer wieder an ihren ehemaligen Partner, und drängte ihn zu einem Vaterschaftstest. Sie schickte ihm zudem wiederholt Fotos des neugeborenen Kindes. Der Vater erstattete daraufhin Anzeige wegen Stalkings, weil ihn die Kontaktversuche belastet und in seiner Lebensführung beeinträchtigt hätten: „Ich hab' drei Mal die Telefonnummer wechseln müssen.“ Sogar
seinen Job als Versicherungsmakler habe er wegen ihr verloren.
Staatsanwalt zeigte kein Verständnis
Der Vater des Kindes gab an, dass ihm "das Kind völlig egal" sei. Das brachte den Staatsanwalt zum Kochen: "Zum Kindermachen gehören immer zwei. Wenn man ein Kind nicht will, muss man halt verhüten. Das liegt auch in der Verantwortung des Mannes. Der kann sich nicht auf die Rolle des Produzenten zurückziehen“. Zudem empfahl er der angeklagten Frau, den Ex-Freund als "Irrtum im Leben" abzuhaken.
Eindeutig kein Stalking
Von der Anklage umfasst waren 194 Textnachrichten im Zeitraum von März bis November 2015. Auch in diesem Punkt konnte der Richter kein Verständnis für den Mann aufbringen: "Das sind 0,8 Mitteilungen pro Tag. Da krieg ich von GMX mehr Werbung. Die drück' ich halt weg." Mittlerweile konnte nach der Durchführung eines Vaterschaftstests bewiesen werden, dass der Mann der Vater der Tochter ist.