Chronik/Wien

Richter entschuldigt sich bei vermeintlicher Stalkerin

Weil eine Frau ihren Ex-Freund beharrlich verfolgt haben soll, musste sie sich am Freitag im Straflandesgericht dafür verantworten. Der Richter bezeichnete die E-Mails, SMS und WhatsApp-Nachrichten allerdings als "menschlich völlig verständlich" und sprach die Frau rechtskräftig frei.

Richter entschuldigte sich bei Angeklagter

"Ich mach' jetzt etwas, was ich normalerweise nie mache. Ich entschuldige mich, dass die Staatsanwaltschaft das angeklagt hat", sagte Richter Andreas Böhm am Ende der Verhandlung zu der Angeklagten.

Vorgeschichte

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Die 30-Jährige brachte im August 2015 eine Tochter zur Welt. Der Vater des Kindes wollte davon allerdings nichts wissen, da die Beziehung zu der Frau zu diesem Zeitpunkt längst in die Brüche gegangen war. Er bestritt die Vaterschaft und erzählte gemeinsamen Freunden und Bekannten, die 30-Jährige wolle ihm ein fremdes Kind unterjubeln.

Angeklagte wollte Vaterschaftstest

Um diese Vorwürfe aus der Welt zu räumen, wandte sich die 30-Jährige immer wieder an ihren ehemaligen Partner, und drängte ihn zu einem Vaterschaftstest. Sie schickte ihm zudem wiederholt Fotos des neugeborenen Kindes. Der Vater erstattete daraufhin Anzeige wegen Stalkings, weil ihn die Kontaktversuche belastet und in seiner Lebensführung beeinträchtigt hätten: „Ich hab' drei Mal die Telefonnummer wechseln müssen.“ Sogar
seinen Job als Versicherungsmakler habe er wegen ihr verloren.

Staatsanwalt zeigte kein Verständnis

Der Vater des Kindes gab an, dass ihm "das Kind völlig egal" sei. Das brachte den Staatsanwalt zum Kochen: "Zum Kindermachen gehören immer zwei. Wenn man ein Kind nicht will, muss man halt verhüten. Das liegt auch in der Verantwortung des Mannes. Der kann sich nicht auf die Rolle des Produzenten zurückziehen“. Zudem empfahl er der angeklagten Frau, den Ex-Freund als "Irrtum im Leben" abzuhaken.

Eindeutig kein Stalking

Von der Anklage umfasst waren 194 Textnachrichten im Zeitraum von März bis November 2015. Auch in diesem Punkt konnte der Richter kein Verständnis für den Mann aufbringen: "Das sind 0,8 Mitteilungen pro Tag. Da krieg ich von GMX mehr Werbung. Die drück' ich halt weg." Mittlerweile konnte nach der Durchführung eines Vaterschaftstests bewiesen werden, dass der Mann der Vater der Tochter ist.