Chronik/Wien

Rabiater Polizist teilte auf Musikerball Watschen aus

Der Gruppeninspektor besuchte vergangenes Jahr im Jänner mit seiner Kapelle einen Ball in einer Musikschule und verspielte seinen Kredit als Polizist gehörig. Denn der Beamte geriet dort mit einigen jungen Erwachsenen aneinander, lieferte sich sogar eine Schlägerei.

Ausgangspunkt war eine hitzige Debatte in der Schulgarderobe. Der Beschuldigte stellte gegen 4.15 Uhr Früh die Männer zur Rede, da jemand die WC-Anlage beschädigt hatte.

"Schwuchtel"

Die Auseinandersetzung schien bereits beendet, und der Hobbymusiker war schon am Gehen, als sich plötzlich einer der Streithähne im Ton vergriff: "Schwuchtel", schmetterte er dem Beamten hinterher. Dieser sah rot, stürmte auf den jungen Mann zu und packte ihn am Kragen. Mehrere Zeugen versuchten, den Polizisten wegzureißen, um die Situation zu beruhigen.

Doch es folgte eine Draufgabe: Der Polizist drehte sich um, schrie einem Herbeigeeilten "du greifst mich nicht an" entgegen und schlug ihm in den Bauch. Das Opfer stürzte, der Beamte ließ aber nicht von ihm ab: "Du greifst mich nicht an", wiederholte er und verabreichte seinem am Boden liegenden Gegenüber eine Ohrfeige.

Die anderen Beteiligten versuchten, beruhigend auf den Polizisten einzureden, doch der Beamte ging auch auf sie los. Der junge Mann, der kurz zuvor niedergeschlagen wurde, rappelte sich wieder auf und versetzte dem Beamten einen Stoß, woraufhin dieser stolperte. Als Höhepunkt des Schauspiels versetzte der Polizist seinem Kontrahenten einen Faustschlag ins Gesicht und ging Richtung Ballsaal ab. Eine Zeugin filmte das ganze Geschehen mit ihrem Smartphone mit.

Anzeige folgte

Zeugen alarmierten die Polizei. Es folgte ein Anzeige und ein Gerichtsverfahren, wo dem prügelnden Polizisten ein Schmerzensgeld von 200 Euro aufgebrummt wurde. Außerdem wurde von der Disziplinarkommission des Innenministeriums ein Verfahren gegen den Beamten eingeleitet. Bei der Verhandlung beteuerte er, dass er wegen eines Todesfalles in der Familie finanzielle Belastungen zu tragen habe.

Die Kommission drückte alle Augen zu und verhängte eine Geldstrafe von gerade einmal 100 Euro. Dienstrechtliche Folgen gab es keine.