Prozess gegen Menschenhändler in Wien: Zwei Freisprüche
Im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder einer chinesischen Menschenhändler-Bande, der seit zwei Wochen am Wiener Landesgericht läuft und der vorerst bis Ende März anberaumt ist, sind am Dienstagnachmittag zwei Angeklagte freigesprochen worden. Das Gericht fand keine Beweise für ein strafbares Verhalten der zwei Personen, denen von der Anklage eine untergeordnete Beteiligung angelastet wurde.
Bei dem einen Angeklagten handelte es sich um einen jungen Chinesen, dem vorgeworfen wurde, zum Zwecke der Prostitution nach Österreich geschleppte Chinesinnen am Flughafen Wien-Schwechat abgeholt zu haben. "Man wird ja wohl noch jemanden vom Flughafen nach Wien bringen dürfen", hielt dem sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz entgegen. Sein Mandant habe nebenbei als Taxifahrer gearbeitet. Wen er chauffierte, hätte ihn nicht interessiert. Der Schöffensenat (Vorsitz: Martina Hahn) sprach den jungen Mann nach kurzer Beratungszeit frei.
Zwangslage ausgenutzt
Dasselbe galt für eine gebürtige Chinesin, die ihre Wohnung an fünf verschiedene Landsfrauen vermietetet hatte. Dabei soll es sich um Prostituierte gehandelt haben. Der Angeklagten wurde vorgeworfen, deren Zwangslage ausgenutzt zu haben. Allerdings hatte die Frau ihre Wohnung unter ihrem richtigen Namen annonciert, und das sprach nach Ansicht des Gerichts nicht dafür, dass sie in die Menschenhändler-Bande eingebunden war. Außerdem hatte ein leitender Ermittler als Zeuge erklärt, es gebe keine Anhaltspunkte für eine kriminelle Verwicklung der Frau.
Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Tamara Ranzdorf gab vorerst keine Erklärung ab. Das Verfahren gegen die Hauptangeklagten wird fortgesetzt. Sie sollen eine kriminelle Vereinigung gebildet haben, die von Herbst 2011 bis 2016 insgesamt 77 junge Chinesinnen mit falschen Versprechungen nach Österreich lockte. Den Betroffenen wurden Jobs als Babysitterinnen, Küchengehilfinnen oder Haushälterinnen zugesichert. In Wahrheit soll man sie zur Prostitution gezwungen und ausgebeutet haben, indem ihnen teilweise bereits am Flughafen ihre Pässe, Mobiltelefone und sonstigen Habseligkeiten abgenommen wurden.