Chronik/Wien

Parkstrafen in Wien möglicherweise zu Unrecht ausgestellt

Laut ÖAMTC könnten in Wien zuletzt einige Parkstrafen zu Unrecht verhängt worden sein. Der Autofahrerclub berichtete am Dienstag von Fällen, bei denen Autobesitzer trotz gültigen Parkpickerls einen Strafzettel wegen Abstellens des Fahrzeuges ohne Parkschein erhalten haben. Schuld daran dürfte ein technisches Problem bei der Behörde sein, hieß es.

Man habe bei einem Wiener Bezirksamt nachgefragt und erfahren, dass behördeninterne Softwareprobleme offenbar dazu geführt haben, dass manche Verlängerungen von Parkpickerl nicht an die Parkraumüberwachung weitergeleitet wurden: "Parksheriffs wird somit bei der Überprüfung betroffener Fahrzeuge fälschlicherweise angezeigt, dass kein Parkpickerl vorhanden ist.

Da natürlich auch kein Parkschein gelöst wurde, stellen sie einen Strafzettel aus", berichtete Martin Hoffer, der Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste.

"Strafen nicht bezahlen"

Erhalte man in so einem Fall eine Strafe, solle diese keinesfalls bezahlt, sondern Einspruch erhoben werden, betonte er. Wurde die Strafe hingegen bereits beglichen, besteht laut ÖAMTC hingegen grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rückzahlung. Man ersuchte jedoch die Behörde, die entsprechenden Zahlungen wieder zurückzuerstatten.