Nur viermonatige Haft für Vergewaltigung in Wien
Ein flüchtiger Bekannter, den sie beim Gassigehen mit ihrem Hund kennengelernt hatte, bot am 28. Juni 2021 einer 44-Jährigen Hilfe beim Übersiedeln an. In ihrer Wohnung rauchte sie mit dem 20-Jährigen zunächst und trank Bier. Danach wollte er einen Film schauen und kuschelte sich dabei an sie. Als sie ihn abwies, kam es zu einer Vergewaltigung, wie der junge Mann am Montag am Wiener Landesgericht zugab. Er wurde zu zwei Jahren - die gesetzliche Mindeststrafe - verurteilt.
"Ich hatte schon so lange keinen Sex mehr", gab der von Verteidiger Rudolf Mayer vertretene Angeklagte zu Protokoll. Die 44-Jährige dürfte sich demgegenüber in einer psychischen Ausnahmesituation befunden haben. Ihr Vater, den sie gepflegt hatte, war kurz davon gestorben, von ihrem Freund hatte sie sich soeben getrennt, nachdem dieser immer wieder gewalttätig geworden war. Sie hatte ihren eigenen Angaben zufolge infolge der erlittenen Tätlichkeiten noch Schmerzen, als der 20-Jährige um 22.30 Uhr mit seinem Hund bei ihr anläutete.
Beinahe kindlicher Eindruck
Statt - wie er ihr versprochen hatte - die Umzugkartons vollzupacken, suchte der 20-Jährige die Nähe der Frau. Dass sie ihm ihre schwierige Lage schilderte, dürfte der junge Mann, der in der Verhandlung einen beinahe noch kindlichen Eindruck machte, völlig falsch verstanden haben. Er fasste es als Indiz auf, dass sie Interesse an ihm hatte, "dabei hat sie an eine Affäre überhaupt keinen Gedanken verschwendet", wie Staatsanwalt Wolfram Bauer betonte. Der Angeklagte habe sie ungeachtet ihrer eindeutigen Signale, dass sie keinen näheren Kontakt wünsche, aufs Bett gedrückt und mit Gewalt zu Sex gezwungen, legte der Ankläger dar.
"Mein Mandant ist naiv und sehr einfach strukturiert", machte der Verteidiger geltend. Nach dem Sex habe er sich in der fremden Wohnung noch in aller Ruhe geduscht und der Frau wenig später über einen Messenger-Dienst Freundschaftliches geschrieben. Er habe nicht das Gefühl gehabt, ein mit mehrjähriger Haft bedrohtes Verbrechen begangen zu haben.
Mindeststrafe
"Ich schäme mich so. Es tut mir furchtbar leid", meinte der 20-Jährige. Der Schöffensenat (Vorsitz: Martina Hahn) billigte ihm "eine gewisse intellektuelle Minderbegabung" zu, wie es in der Urteilsbegründung hieß. Von den zwei Jahren Haft wurden vier Monate unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam der bisher Unbescholtene unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen.
Außerdem wurden Bewährungshilfe und per Weisung eine psychotherapeutische Behandlung zum Thema Sexualität angeordnet. Der 20-Jährige war damit ebenso einverstanden wie der Staatsanwalt. Die 44-Jährige erhielt ein Schmerzengeld von rund 2.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.