Messerstecherei: 2,5 Jahre Haft für 28-Jährigen
Ein 28-Jähriger ist am Montag von einem Schwursenat (Vorsitz Christoph Bauer) im Wiener Landesgericht nach einer Messerstecherei in einer Wiener Disco wegen schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Der Beschuldigte soll im September 2012 seinen 47-jährigen Kontrahenten mit einem Messer schwer verletzt haben. Beide Seiten gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Schwursenat verneinte sowohl die Frage nach einem Mordversuch einstimmig (8:0 Stimmen) als auch die erste Eventualfrage nach einer absichtlichen schweren Körperverletzung knapp mit fünf zu drei Stimmen. Die schwere Körperverletzung sahen sieben der acht Geschworenen als gegeben an. Bauer sagte in seiner Urteilsbegründung, dass das Strafmaß ziemlich an der Obergrenze bemessen sei, da es keine Milderungsgründe gegeben habe. Erschwerend waren unter anderem fünf Vorstrafen des 28-jährigen Rumänen in seiner Heimat, darunter eine Verurteilung in Abwesenheit wegen Mordversuchs.
Streit um Geldbörse
Laut Staatsanwaltschaft war am 30. September 2012 in der Diskothek Anaconda in der Äußeren Mariahilfer Straße in Rudolfsheim-Fünfhaus der Streit um eine Geldbörse eskaliert. Der 28-Jährige verbrachte mit ebenfalls aus Rumänien stammenden Freunden einen Abend in der Diskothek. Kurz vor der Sperrstunde brach zwischen einem Bekannten des Mannes und einem anderen, ebenfalls rumänischen Lokalbesucher besagter Streit aus. Angeblich soll der Freund versucht haben, eine Geldbörse zu stehlen. Es folgten Handgreiflichkeiten zwischen dem vermeintlich Bestohlenen und dessen Freunden sowie dem 28-Jährigen und dessen Bekannten.
Dabei kam laut Anklage der Rumäne plötzlich auf einen der Kontrahenten zu und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Nachdem dieser auf die Knie gefallen war und versucht hatte, sich zu schützen, soll der 28-Jährige weiter auf ihn eingeschlagen und -getreten haben. Plötzlich nahm der Angeklagte der Staatsanwaltschaft zufolge ein Messer in die Hand und stach auf sein Opfer ein. Laut Gerichtsmediziner Christian Reiter hat der Stich zwar kein lebenswichtiges Organ verletzt, aber wäre das Messer um zwei bis drei Zentimeter tiefer in den Körper eingedrungen, so wäre der untere Nierenpol verletzt worden.
Aus Spital geflohen
Der Schwerverletzte zog ebenfalls ein Messer und versuchte, sich mit Abwehrbewegungen gegen die Attacke zu wehren. Dabei soll er dem 28-Jährigen einen oberflächlichen Stich zugefügt haben. Beide Männer wurden ins Wiener AKH gebracht, zwei Tage später türmte der Rumäne jedoch aus dem Spital. Erst im März vergangenen Jahres konnte der Mann in Ungarn festgenommen werden.
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und hatte eine andere Sicht der Dinge. "Ich hatte kein Messer", widersprach er der Darstellung in der Anklage. Er sei mit Freunden in dem Lokal gesessen und wollte einen Streit zwischen einem seiner Freunde und dem angeblich Bestohlenen schlichten. Um eine Geldbörse sei es gar nicht gegangen. Die Widersacher hätten einander schließlich in einer größeren Gruppe attackiert, es sei zu einer Rauferei gekommen. Dabei sei er zweimal zu Boden gegangen und könne sich danach an nichts mehr erinnern. "Ich wollte mich verteidigen, ich weiß nichts mehr", sagte er.
Auftragsmord?
Anders sah es das Opfer, ein ebenfalls aus Rumänien stammender 47-jähriger Mann. Er zeigte sich überzeugt, dass es sich um einen versuchten Auftragsmord handelte. Schließlich sei er rund 15 Jahre registrierter Informant der heimischen Polizei gewesen und habe bei der Klärung einiger schwerwiegender Straftaten einen wesentlichen Beitrag geleistet.
Er sei zu vorgerückter Stunde in die Diskothek Anaconda gekommen. Dort saß der Angeklagte in einer Gruppe von acht bis zehn Personen. "Einer von denen hat die Geldbörse meines Freundes genommen. Der hat ihn aber erwischt", schilderte er das Geschehen. "Die Geschichte mit der Brieftasche war nur Inszenierung", zeigte er sich überzeugt. Als es handgreiflich wurde, sei die ganze Gruppe des Angeklagten auf ihn und seine Freunde losgegangen. Er sei niedergeschlagen und getreten worden, er habe heute noch Kopfschmerzen. Der Angeklagte habe ihm dann von hinten seitlich ein Messer in den Rumpf gerammt und die Niere nur um wenig verfehlt. Im AKH traf er schlussendlich im Schockraum seinen Widersacher wieder. "Diesmal hast du noch Glück gehabt", soll der Angeklagte gedroht haben.
Die Geschworenen sahen letztlich nur den Messerstich als gegeben an, der aber nicht lebensbedrohlich gewesen sein dürfte. Es war für den Senat aber nicht nachweisbar, dass der Angeklagte auch die Tritte und Faustschläge gegen den 47-Jährigen ausgeteilt hatte.