"Geister-Postler" nach 20 Jahren entlassen
Am 27. November 1994 hat der Mann das letzte Mal in seinem Leben einen Brief im Großraum Wien zugestellt. Seither war der Postler wie vom Erdboden verschluckt. Dennoch wurde der Briefzusteller erst kürzlich entlassen. Fast 20 Jahre lang hatte die Post bis dahin einen "Geist" beschäftigt.
Der kuriose Fall wurde nun erst durch die Veröffentlichung des Vorfalls durch die Disziplinarkommission des Finanzministeriums bekannt. Die Vorgeschichte: Am 28. November 1994 hatte der Beamte einen Freizeitunfall und meldete sich krank. Eine weitere ärztliche Untersuchung ergab, dass er zunächst bis zum 4. Dezember daheim bleiben durfte.
Das war das bisher letzte Lebenszeichen des Briefträgers. Auf alle Schreiben und Anrufe reagierte er nicht mehr. Als die Dienstbehörde in seiner Wohnung anklopfte, stellte sich heraus, dass der Briefträger unbekannt verzogen war. "Ab dem 5. Dezember 1994 wurde ihm kein Gehalt mehr bezahlt", heißt es bei der Post auf KURIER-Anfrage. Allerdings mussten natürlich die Kosten für Sozialversicherung oder Lohnsteuer abgeführt werden, was in Summe einen sechsstelligen Betrag ausmachen dürfte.
Immer wieder wurde offenbar dennoch versucht, den Aufenthaltsort des Mannes herauszufinden. Doch alle Nachforschungen und Anmeldungen beim Zentralmeldeamt blieben ohne Erfolg. Und ohne bestätigte Zustelladresse gibt es auch keine Entlassungsmöglichkeit. Der Postler blieb ein "Geist", sein Verschwinden weiterhin mysteriös.
Am 11. Oktober 2013 bekam die Post schließlich einen überraschenden Brief. Absender war Frau S., die vom Amtsgericht Augsburg als Betreuerin für den Briefträger eingesetzt worden war. Damit konnte dem Mann nun endlich eine behördliche Ladung nach Deutschland geschickt werden, da die Sachwalterin seine Post entgegennehmen konnte.
Immerhin weitere drei Monate dauerte es daraufhin, bis das Personalamt Wien der Post eine Anzeige zu dem Fall formulierte. Nach 20 Jahren kam es offenbar auf ein paar Wochen auf oder ab dann auch nicht mehr an. Diese wurde im Jänner 2014 auf den Weg geschickt.
Am 21. August wurde schließlich eine mündliche Verhandlung angesetzt. Weder der Postler noch seine Sachwalterin erschienen zu dem Termin. Eine Stellungnahme wurde vom Beschuldigten nicht vorgelegt, heißt es im Protokoll. Deshalb wurde ihm ein Brief geschrieben, in dem er binnen 14 Tage zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde – doch auch da blieb die Antwort aus.
Im Urteil war deshalb zu lesen: Der Beschuldigte hat mit seinem Verhalten die (...) Dienstpflichten erheblich verletzt und damit ohne Zweifel gegen die Kernpflichten eines Beamten verstoßen. Als Milderungsgrund kann allenfalls die disziplinäre Unbescholtenheit des Beschuldigten zum Tragen kommen. Da der Beamte nur elf seiner 31 Dienstjahre anwesend war, hatte er natürlich auch weniger Zeit für Verfehlungen. Das Urteil der Disziplinarkommission lautete jedenfalls, dass der Postler entlassen wird.