Fall Aslan G.: Auslieferung für zulässig erklärt
Auch im zweiten Anlauf hat das Wiener Straflandesgericht die Auslieferung des angeblichen russischen Sechsfach-Mörders Aslan G. für zulässig erklärt. Es gebe keine "schwerwiegenden Gründe", um der russischen Justiz die beantragte Überstellung des 45-Jährigen zum Zwecke der Strafverfolgung zu verweigern, stellte Richter Michael Spinn am Mittwochabend fest. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
In seiner Begründung verwies Spinn auf die "ständige Rechtsprechung", wonach Menschenrechtsverletzungen in Russland nicht "ständige Praxis" seien und nicht "systematisch" vorkämen. "Der Nachweis, dass dem Betroffenen Menschenrechtsverletzungen drohen könnten, ist in der gegenständlichen Causa nicht zu erkennen", erklärte Spinn. Man könne der russischen Justiz nicht grundsätzlich unterstellen, "dass sie unfaire Verfahren führen würde". Es sei "in keiner Weise nachgewiesen", dass Aslan G. in Russland mit Folter und Misshandlung rechnen müsse.
Ende Mai: Zulässig
Das Landesgericht hatte bereits Ende Mai die Auslieferung für zulässig erklärt. Das Wiener Oberlandegericht (OLG) hob den entsprechenden Beschluss am 25. Juni allerdings aufgrund menschenrechtlicher Bedenken auf. Mehrere verlässliche Quellen hätten "wiederholte Verletzungen gegen Artikel 3 MRK (das Verbot der Folter, Anm.) durch den Zielstaat im Bereich des Strafvollzugs festgehalten", stellte das OLG fest. Dem Erstgericht wurde daher aufgetragen, eine "diplomatische Zusicherung durch die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation" einzuholen, dass Aslan G. menschenrechtskonform behandelt wird. Diese "Garantierklärung" wurde der Wiener Justiz mittlerweile übermittelt.
Aslan G. hatte in seinem rund dreistündigen Schlusswort eindringlich gebeten, ihn nicht an Russland auszuliefern: "Lieber würde ich lebenslang in Österreich in U-Haft sitzen als eine Stunde in Russland verbringen zu müssen." Er gab sich überzeugt, dass er die Auslieferung nicht überleben wird. "Wie können Sie ruhig schlafen? Wieso schicken Sie mich in den sicheren Tod?", fragte er den Richter.
Beschwerde eingelegt
"Für mich ist überhaupt nicht ersichtlich, dass und von wem er getötet werden sollte", konterte dieser. Den 45-Jährigen erwarte in Russland ein Strafverfahren, "aber falls er verurteilt wird, kommt er in Strafhaft und nicht in die Hände des Geheimdiensts", sagte Richter Michael Spinn. Er spielte damit auf die Darstellung des Russen an, der die wider ihn erhobenen Mordvorwürfe als konstruiert bezeichnet und behauptet, er sei bereits 2004 vom russischen Geheimdienst schwer gefoltert worden.
Einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge sind die Schilderungen der Misshandlungen mit den Narben am Körper des 45-Jährigen vereinbar. Der Sachverständige Christian Reiter konnte allerdings nicht feststellen, von wem Aslan G. gequält wurde und ob die beschriebenen Torturen "typisch" für östliche Geheimdienste sind.
Christine Wolf, die Rechtsvertreterin des Russen, legte gegen die Entscheidung des Richters unverzüglich Beschwerde ein. Damit wird erneut das Wiener Oberlandesgericht (OLG) den Fall prüfen. Aslan G. bleibt bis dahin in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Auslieferungshaft.