Chronik/Wien

Einweisung nur angedroht

Die geistig verwirrte Kerstin A., die in ihrer Wohnung in Wien getobt hatte und von einem Polizisten neun Mal angeschossen worden war, wollte die Beamten nicht absichtlich attackieren. Davon geht ein Schöffensenat aus, der die 37-Jährige vorläufig nicht in eine Anstalt einweisen lässt, sondern diese Maßnahme nur für die Dauer einer fünfjährigen Probezeit androht.

Das könnte auch ein Umdenken im Verfahren gegen den Polizeischützen herbeiführen. Die Staatsanwältin plädiert offenbar dafür, die neun Schüsse als Notwehr zu werten und dem Beamten einen Strafprozess zu ersparen. Seit Monaten wird dieses Vorhaben im Justizministerium geprüft.

Richter Thomas Kreuter erklärte, dass sich die psychisch kranke Frau in einer subjektiven Angstsituation befunden habe, als sie mit zwei Messern auf die Polizisten losging. Sie habe diese nicht absichtlich schwer verletzen, sondern die vermeintlicher Angreifer nur vertreiben wollen. Durch die stationäre Behandlung hat sich ihr Zustand verbessert. Man traut ihr zu, dass sie Therapie und medikamentöse Behandlung auch in Freiheit – in einer betreuten Wohngemeinschaft – fortsetzt. Kerstin A. sagte, es tue ihr leid, was passiert ist. Mit den Schüssen, „die ich abbekommen habe“, sei sie selbst „die Gestrafte“. Die Frau sitzt seither im Rollstuhl.