Chronik/Wien

Witwe steht wegen Mordes vor Gericht

Sarah K., 37, stand in einer Sackgasse, vor der verschlossenen Tür des Gerichtssaals. Die Kapuze über dem Kopf, blieb sie stur stehen, flankiert von Justizwachebeamten, bis sie ihr Verteidiger endlich in den Saal holte.

In eine Sackgasse manövrierte sie sich gestern auch vor den Geschworenen im Wiener Straflandesgericht. Sarah K., 37, habe am 9. Jänner des Vorjahres weder ihren Mann Harald K., 56, mit 18 Hieben getötet, noch versucht, ihm die Beine abzutrennen, und schon gar nicht die Leiche samt Wohnung in Brand gesteckt. Das legt ihr die Staatsanwältin zur Last. Konkret: Mord.

Zwei Männer hätten ihren Harald getötet und sie entführt, behauptete hingegen K.

Als K. vor Gericht über ihren Mann und das Kennenlernen erzählte, sprach sie nicht von der großen Liebe. Die Ghanaerin hatte einen negativen Asylbescheid; Harald K., schwer zuckerkrank, hatte vier Jahre lang per Partneragentur nach einer Frau gesucht, bis er K. zufällig fand und heiratete. Die Gewalteskapaden des Paares beschäftigten fortan die Polizei, zuletzt zehn Tage vor der Tat. Sie soll ihn misshandelt haben, durfte (zum zweiten Mal) die Wohnung nicht betreten.

Brand

Am Abend des 9. Jänner löschte die Feuerwehr die brennende Leiche des frühpensionierten Straßenbahnfahrers. Ein Fremdverschulden war unübersehbar: Seine Beine waren angesägt und umgeklappt worden. Einen Tag später standen Polizisten im Spital, am Krankenbett bei Sarah K., die in der Nacht von einem Passanten aufgelesen worden war. „Zwei Männer kamen in die Wohnung“, fesselten und knebelten sie, versuchten im Auto, sie zu vergewaltigen, bis sie sie ausließen, erzählte sie gestern.

Gegen ihre Version spricht viel: Widersprüche in ihrer Schilderung; Blutspuren des Opfers auf ihrer Kleidung, die eine Gutachterin als „Blutspritzer“ klassifizierte; der Umstand, dass sie nahe der Wohnung eines (schlafenden) Freundes aufgelesen wurde, bei dem jemand Sturm geläutet hatte.

K. ist psychisch auffällig, aber nicht krank, sagte eine Gutachterin. Ihre Persönlichkeitsstörung sei „auf Borderline-Niveau“ angesiedelt. Bevor heute ein Urteil fällt, sind noch Zeugen am Wort.