Chronik/Wien

Die Tricks der Wiener Uber-Fahrer

Um 10 Uhr hat Uber-Fahrer Yanos* seine Schicht an diesem Tag begonnen. Enden wird sie wohl erst kurz vor Mitternacht. „13, 14 Stunden. Anders geht es nicht“, erzählt er. Sonst käme nicht genug Geld zusammen.

Das Auto, mit dem Yanos Kunden chauffiert, hat ein Schwechater Kennzeichen. In Schwechat befindet sich also die Betriebsstätte des Mietwagenunternehmens. Dorthin müsste er nach jedem Auftrag zurück. Am Rückweg darf er theoretisch noch eine Fahrt aufnehmen, die zuvor im Unternehmen eingelangt ist. Das sieht die Rückkehrpflicht in der Taxi- und Mietwagenverordnung so vor.

Diese Verordnung hat sich der US-amerikanische Fahrtenvermittler Uber lange nicht sehr zu Herzen genommen. Aufträge wurden direkt an die Fahrer geschickt, die Rückkehrpflicht wurde ignoriert. Ende April setzte eine einstweilige Verfügung des Wiener Handelsgerichts dem ein Ende. Die App ging offline. Ein Aufschrei der Kunden, die den günstigen Dienst gerne nutzen, war die Folge. Dazu kam der Protest der Neos. Ein antiquiertes Gesetz behindere ein modernes Unternehmen, klagten sie.

Zwei Tage nach dem Urteil, war die App wieder verfügbar, das System umgestellt worden. Einerseits gelangen die Aufträge nun zuerst beim Unternehmen ein. Andererseits müssen Fahrer und Unternehmen unterschreiben, sich ans Gesetz zu halten.

Abdrehen oder Pause

Doch tun sie das? Eine Recherche des KURIER lässt anderes vermuten. Wie oft Yanos am Tag nach Schwechat zurückfährt? „Wieso?“ Er runzelt die Stirn. Er fahre den ganzen Tag in Wien. Näher will er nicht darauf eingehen.

Andere sprechen die Schlupflöcher, die sie gefunden haben wollen, direkter an: „Also wenn ich gleich wieder einen Auftrag bekomme, dann kann ich den ja annehmen“, sagt Elyas*. Und wenn das nicht der Fall sei, würde er aus der App aus- und wieder einsteigen. Das helfe.

Kadir* meint: „Wenn ich keinen Auftrag bekomme, gehe ich auf Pause. Jeder muss schließlich einmal Pause machen. Und es kann mir niemand verbieten, wann und wo ich das tue.“

Kontrolle von Uber gebe es keine. Man verlasse sich auf das Wort der Fahrer und Unternehmer: „Unsere Partner bestätigen, sich an alle Gesetze zu halten“, sagt eine Sprecherin.

Dafür kontrolliert die Taxifunkzentrale 40100, die die Klage beim Wiener Handelsgericht eingebracht hatte, ob Uber-Fahrer das Gesetz missachten. Die Ergebnisse werden gesammelt dem Handelsgericht vorgelegt. Der Gerichtsstreit dürfte damit noch eine Weile dauern. Das endgültige Urteil ist noch ausständig. Zudem hat Uber auch Berufung gegen die einstweilige Verfügung eingelegt.

40100 arbeitet aber auch daran, die eigene Technik zu modernisieren. Ab Herbst soll Taxi-Sharing möglich sein. Dabei können Fahrten, die zur gleichen Zeit in die gleiche Richtung stattfinden, zusammengelegt werden. Für die Kunden verringert sich der Preis. Ob das für Uber zur Konkurrenz wird, wird sich zeigen. Aber Uber bietet in anderen Städten selbst Taxi-Sharing an. Dabei wird auch die Uber-Fahrt noch einmal billiger.

*Die Namen wurden von der Redaktion geändert.