Chronik/Wien

Der gequälte Ehemann, der seine Frau erdrosselte

Fast könnte man meinen, die Staatsanwältin hat Mitleid mit dem Angeklagten Neyat Y. Auf acht von dreizehn Seiten beschreibt sie in ihrer Mordanklage, wie der 35-Jährige von seiner Frau, die er am 7. Oktober 2015 mit dem Gurt einer Tasche erdrosselt hat, jahrelang betrogen, finanziell ausgenutzt und gedemütigt wurde.

Ein Detail aus ihrer Anklage, das viel aussagt: 2500 Euro verlangte seine Frau von ihm, damit er mit einem seiner drei Kinder einen Tag im Prater verbringen durfte.

Neyat Y. streitet nicht ab, seine Frau getötet zu haben. Doch ein Mörder will er nicht sein: "Ich wollte das nicht." Und er sagt immer wieder: "Ich liebe sie noch."

Die Romanze begann 2006. Die Slowakin arbeitete anfangs unter prekären Bedingungen bei einem Anwalt als Putzfrau und Babysitterin, schlief in der Kanzlei. Y. verdiente als Kellner gut, schuftete, um ihr etwas bieten zu können.

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3000 Euro Taschengeld

2007 folgte die Heirat, dann kamen drei Kinder. Zuerst sanierte er seine Wohnung in Wien für seine Frau, die dann in die Slowakei übersiedelte. Dort renovierte er ihr ein neu angeschafftes Haus, später auch das der Schwiegereltern. Monatlich flossen 3000 Euro Taschengeld. Die Liste ist lang.

Aber es kriselte rasch. Sie gestand ihm ihre erste Affäre, es folgte die Versöhnung, und Y. kellnerte noch mehr. "Ich nahm jede Überstunde", erzählte er. Von seiner Frau sei dafür nur Lob gekommen. Bis sie ihn im Mai 2015 mit der Ankündigung überraschte, sich scheiden lassen zu wollen. Er habe zu wenig Zeit, soll sie gesagt haben.

Die Szenen in der Ehe wurden lauter und ein Mal handgreiflich. Der 35-Jährige konnte nicht loslassen, nahm 22 Kilo ab, schluckte Antidepressiva.

Am 7. Oktober hätten beide einen Scheidungsvergleich unterschreiben sollen, doch im Vorfeld eskalierte ein Streit um das Sorgerecht und den Unterhalt. Y. erzählt, wie seine Frau Öl ins Feuer gegossen habe. Etwa: Die Kinder seien nicht von ihm. Oder: Er sei eine Niete im Bett. Y. mutmaßt, seine Frau habe eine Verletzung provozieren wollen. Nachdem sie ihn in den Finger gebissen hatte, griff er zum Gurt und zog zu. "Ich war außer Kontrolle", sagt er. Er rief die Rettung, versuchte, sie unter Anleitung eines Notruf-Mitarbeiters zu reanimieren.

Zumindest vier Minuten muss er den Gurt zugezogen haben, referierte Rechtsmediziner Christian Reiter. Für Y.s Anwalt Timo Gerersdorfer spricht nichts für einen Mord, aber vieles für Totschlag. "Er hat immer den Deckel draufgehalten. Irgendwann kann man explodieren." Ob Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge vorliegen, entscheiden die Geschworenen. Das Urteil soll am Donnerstag fallen.