Bankraub in "Rififi"-Manier
Von Nihad Amara
Die Täter wählten einen unkonventionellen Weg in das Geldinstitut: Am 16. April 2004 kamen zwei Bankräuber in der Wiener Taborstraße durch den Keller in den Tresorraum einer Bawag-Filiale. Die beiden Männer waren über das Kellergeschoß des Nachbarhauses unter das Geldinstitut gelangt und hatten dort zwei Tage ausgeharrt, um im richtigen Moment "zuschlagen" zu können. Sie machten "fette" Beute – insgesamt rund 190.000 Euro.
Der Coup in "Rififi"-Manier, der seinen Namen einem französischen Krimi verdankt, landete 2009 in Wien vor Gericht. Zwei Ungarn fassten je zehn Jahre Haft aus. Am 23. September 2014 landet der Fall erneut vor einem Laiengericht: Die Geschworenen müssen klären, ob einer der beiden, Tamas S. (50), tatsächlich an dem Coup beteiligt war oder seit fünf Jahren unschuldig im Gefängnis sitzt.
Ein Richtersenat am Landesgericht Wien hat jetzt einem Wiederaufnahmeantrag stattgegeben. Neue Zeugen sind nun geladen.
Eine DNA-Spur auf einem Handschuh, der im Bankinstitut zurückblieb, und der zweite Täter belasteten den Ungar. Fünf der acht Geschworenen hatten für "schuldig" gestimmt.
Falsche Beschuldigung?
Erste Zweifel kamen eineinhalb Jahre später auf. In zwei Aussagen behauptete sein verurteilter Kompagnon, er habe S. "zu Unrecht der Mittäterschaft" bezichtigt. Aus religiöser Überzeugung rede er erst jetzt Tacheles.
Und der Handschuh mit der DNA-Spur von Tamas S.? Den habe er bei einer Wohnungsrenovierung im Werkzeugkoffer mitgenommen und im Geldinstitut verloren. Den Richter war das zu wenig, um den Fall neu aufzurollen. Vor allem, da der "wahre" Täter, den er den Richtern genannt hatte, bereits gestorben war.
S. Familie ließ im Umfeld des toten mutmaßlichen Täters recherchieren. Das Ergebnis reichte den Richtern, um das Verfahren neu aufzurollen. Vier Zeugen sollen S. entlasten – zwei davon den Verstorbenen massiv belasten. Vor einem dieser Zeugen soll der Mann während einer Zechtour ein Geständnis abgelegt, vor einem anderen mit "viel Geld durch einen Raub" geprahlt haben.
"Schon damals war die Suppe für eine Verurteilung zu dünn", sagt Nikolaus Rast, der Anwalt des Ungarn. Sollten die Zeugen ihre notariell beglaubigten Aussagen vor Gericht wiederholen, dann "kann es mein Mandant nicht gewesen sein".