Auto auf dem eigenen Grund abgeschleppt
Von Gerhard Krause
Dass die MA 48 Autos aus Halteverboten entfernt, ist löblich. Dass sie dies aber auch auf Privatgrund macht und dabei Autos der Grundbesitzers nicht verschont, ist ungewöhnlich, aber wahr. So passiert in der Zolagasse in Wien-Hietzing.
In der kurzen Sackgasse gibt es weder einen Gehsteig noch einen öffentlichen Grund. Die Anrainer haben hier zwar ihre Häuschen errichtet, den Grund für die öffentliche Verkehrsfläche aber haben sie grundbücherlich nie abgetreten. "Wir haben das Areal immer als unseren Grund betrachtet und hier auch unsere Autos abgestellt", erklärt Frau Dorothea Mellich.
Bis eines Tages das Auto ihrer Tochter (Wechselkennzeichen) ohne Nummerntafel von der MA 48 aus der Zolagasse abgeschleppt wurde. Die Folge: Diebstahlsanzeige, viel Ärger und der weite Wag nach Simmering, um den Pkw abzuholen. Die Bezahlung der Abschleppgebühr hat man verweigert. Begründung: Es wurde ja von einem Privatareal abgeschleppt. Sieben Monate später flatterte aber doch ein Bescheid ins Haus: 255 Euro sind zu zahlen.
Dorothea Mellich: "Wenn ich mich an Privateigentum vergreife, dann bekomm ich eine ordentliche Strafe. Wenn das die Behörde macht, werde ich noch dafür zur Kasse gebeten."
Kurios
Frau Mellich wollte zunächst mit dem Anwalt gegen den Bescheid vorgehen, zahlte aber dann wegen der zu erwartenden Kosten die Abschlepp- und Verwahrgebühr. Die Begründung der Behörde: "Zum Zeitpunkt der Entfernung war keine Beschränkung oder eine Bezeichnung als Privatstraße ersichtlich. Die Fläche konnte also von jedermann genutzt werden."
Pikantes Detail am Rande: Frau Mellich war dem eigenen Schild - "Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt" - zum Opfer gefallen.