Chronik/Wien

Attacke mit Schneestange: "War ein bissl dumm"

Nach einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit seiner Freundin hat am Montag ein 23 Jahre alter Schlosser im Wiener Straflandesgericht Einsicht gezeigt. "Ich war ein bissl dumm an diesem Abend", erklärte er Richter Peter Liebetreu. Aus Wut hatte er, nachdem ihn die 19-jährige Friseurin in der Nacht auf den 31. Jänner 2013 aus ihrer Wohnung geworfen hatte, eine in der Wiese in der Floridsdorfer Gemeindebau-Siedlung steckende Schneestange ergriffen und die junge Frau damit attackiert.

Der 23-Jährige wollte mit der Stange zurück Richtung Wohnung laufen, wo er mit seiner Freundin und zwei weiteren Personen Party gemacht hatte, ehe er - vermutlich infolge erheblichen Alkoholgenusses - "ungut" wurde. Nachdem sie ihn hinausdirigiert hatte, versuchte er zunächst mittels Pumpern Einlass zu erwirken. "Es waren ja noch meine Sachen drin, mein Handy", erläuterte er dem Richter.

Freundin schlug Tür rechtzeitig zu

Dass die Friseurin die Tür nur ganz kurz öffnete, um sein Handy das Stiegenhaus hinabzuschmeißen, und dann wieder abschloss, versetzte den "Heißsporn" - das Strafregister weist eine Vorstrafe wegen zweifachen Faustschlages in die Gesichter zweier verschiedener Männer auf, mit denen es Zoff gegeben hatte - in Rage.

Aus dem Bestreben, die Eisenstange seiner Freundin auf den Kopf oder zumindest gegen die Schulter zu hauen, wie die 19-Jährige als Zeugin vermutete, wurde nur deshalb nichts, weil eine Freundin der Friseurin rechtzeitig die Eingangstür zur Gemeindebau-Anlage zuschlug, als der Schlosser im Laufschritt herbeieilte. Der 23-Jährige hatte draußen gewartet und die beiden "abgepasst", weil er wusste, dass ihnen die Zigaretten ausgegangen waren und sie Nachschub besorgen wollten.

"Wenn sie die Tür' nicht zugeschlagen hätt', hätt' ich die Stange am Kopf g'habt. So ist sie halt in der Glastür gesteckt", schilderte die 19-Jährige.

Richter Peter Liebetreu verhängte wegen versuchter schwerer Körperverletzung zehn Monate Haft. Diese wurden bedingt nachgesehen. Zugleich wurde Bewährungshilfe angeordnet und dem Schlosser die Weisung erteilt, sich einer Aggressionstherapie zu unterziehen. Das Urteil ist rechtskräftig.