1485 Euro Strafe, weil ein Raucher-Pickerl fehlte
Von Anna-Maria Bauer
Zu Jahresbeginn erreichte die beiden Inhaber des Lokals Domizil in Wien-Landstraße jeweils eine Straferkenntnis – und zwar für ein und dasselbe Delikt. 825 Euro wurden vom einen, 660 Euro vom anderen Inhaber eingefordert. Die vorgeworfene Straftat: Verstoß gegen das Tabakgesetz. Denn die Nichtraucherschutz-Kennzeichnung in Form eines entsprechenden Aufklebers an der Eingangstüre hatte gefehlt.
Die Lokaleigentümer Klaus Rockenbauer und Bernhard Schuster können die in Summe 1485 Euro hohe Strafe nicht nachvollziehen: "In den viereinhalb Jahren seit der Lokaleröffnung haben wir 250.000 Euro investiert, um den diversen Auflagen zu entsprechen. Und nun das?", fragt Rockenbauer. "Ich weiß gar nicht, wie viel Kaffee und Bier ich ausschenken muss, bis mir so viel Geld übrig bleibt."
Das Pickerl habe deshalb gefehlt, weil die Eingangstür – aus Lärmschutzgründen – ausgetauscht worden war. "Und ich bin einfach noch nicht dazugekommen, ein neues Pickerl zu besorgen", sagt Rockenbauer.
"Steine in den Weg legen"
Ähnliche Vorfälle beschäftigen die Wirtschaftskammer (WKO) im ganzen Land. Mario Pulker, Gastronomie-Obmann der WKO ist ebenfalls verärgert: "Diese Strafen sind eine bodenlose Frechheit. Und sie ruinieren unsere Betriebe."
"Strafe angemessen"
Zuständig für die Einhebung der Strafe sind in Wien die Magistratischen Bezirksämter. Dort sieht man die Summe in Hinblick auf den Strafrahmen angemessen. Da die Lokalbesitzer schon einmal eine Strafe wegen mangelnder Nichtraucherschutz-Kennzeichnung erhielten (damals war der Weg zur Toilette nicht als Nichtraucherbereich ausgeschildert), sind die Restaurantbesitzer vor dem Gesetz Wiederholungstäter. Und bei wiederholtem Verstoß gegen das Tabakgesetz kann die Geldstrafe bis zu 10.000 Euro betragen.
Dobcaks Appell richtete sich an den Gesetzgeber: "Das Strafmaß sollte überdacht werden. Denn das steht in keiner Relation zum Tatbestand."
Rockenbauer und Schuster geben sich jedenfalls noch nicht geschlagen. Gemeinsam mit der Wirtschaftskammer erheben sie Einspruch gegen die Strafen.